DIÖZESANRAT

Genn: Synodalität für Kirche verbindlich - Bistum führt Onlinewahl ein

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Bischof Felix Genn hat den Diözesanrat über die Weltsynode informiert. Außerdem ging es in der Sitzung um Wahlen, auch um die Bischofswahl.

„Synodalität ist für die Kirche verbindlich und von der päpstlichen Autorität gesetzt.“ Das hat der Bischof von Münster, Felix Genn, am 15. November in Münster betont. Der Bischof blickte bei der Sitzung des Diözesanrates auf die Weltsynode zurück, an der er im Oktober in Rom teilgenommen hatte. „Ich bin voller Zuversicht. Das Abschlussdokument der Weltsynode wird die Kirche der Zukunft bestimmen und verändern“, sagte Bischof Genn.

Er zitierte aus diesem Abschlussdokument, in dem es im Blick auf Synodalität unter anderem heißt, dass diese das „Zusammenkommen auf allen Ebenen der Kirche zum gegenseitigen Zuhören, zum Dialog und zur gemeinschaftlichen Entscheidungsfindung“ beinhalte. Ziel in einem synodalen Prozess sei nicht das Erzielen von Mehrheitsentscheidungen, sondern das Erreichen eines Konsenses, betonte Genn. Das gelte für alle Ebenen der Kirche, von der Pfarrei über das Bistum bis hin zur weltkirchlichen Ebene.

Auch im Bistum Münster gehen die Überlegungen zu den synodalen Veränderungsprozessen weiter. Über den aktuellen Stand informierte´Brigitte Lehmann. So soll der Diözesanrat künftig unter Leitung des Bischofs weiterhin eine beratende, aber auch eine Entscheidungsfunktion haben.

Pfarreiräte im Bistum Münster können kleiner werden

Weiteres Thema im Diözesanrat waren die Pfarreirats- und Kirchenvorstandswahlen. Diese finden am 8. und 9. November 2025 statt. Mitarbeitende der Münsteraner Bistumsverwaltung, die die Wahlen vorbereiten, informierten über die Neuerungen der Wahlen. Entlastungen sind unter anderem in den neuen Wahlordnungen für Kirchenvorstand und Pfarreirat vorgesehen. Letzterer stimmte der Diözesanrat in seiner Sitzung zu. 

Ein Beispiel: Die Größe des Pfarreirats hängt demnach künftig nicht mehr von der Katholikenzahl in der Kirchengemeinde ab, sondern wird nach den pastoralen Anforderungen und Bedingungen vor Ort individuell festgelegt. So ist lediglich eine Mindestzahl von fünf gewählten Mitgliedern vorgesehen.

Onlinewahl als neues Angebot

Zugestimmt hat der Diözesanrat auch Änderungen bei der Art der Stimmabgabe. Neben der klassischen Wahl im Wahllokal bietet das Bistum den Kirchengemeinden auch eine allgemeine Onlinewahl an. Dabei bekommen alle Wahlberechtigten eine Einladung zur Wahl per Brief. Dieser enthält die Zugangsdaten für die Onlinewahl. Mit diesen können die Wählerinnen und Wähler am PC, Handy oder Tablet ihre Stimme abgeben. Wer das nicht kann oder möchte, kann weiterhin die Briefwahl beantragen. Zusätzlich kann die Kirchengemeinde die Urnenwahl anbieten. Dabei wird technisch ausgeschlossen, dass jemand mehrmals wählt.

Die bei den vergangenen Wahlen angebotene Möglichkeit einer Allgemeinen Briefwahl wird es dagegen nicht mehr geben. Zwar führte sie zu einer deutlich höheren Wahlbeteiligung als die reine Urnenwahl, sie war jedoch mit einem hohem materiellen und finanziellen Aufwand verbunden. „Die Onlinewahl bietet angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Wahlberechtigten die Chance auf eine ähnlich hohe Wahlbeteiligung“, erläuterte Markus Hollenhorst, Leiter der Fachstelle Kirchliches Meldewesen und Strukturdatenmanagement im Bistum Münster.

Bischofswahl in Münster: 16 Laien bestimmen mit

Weiteres Thema war die Beteiligung von Laien an der Bestellung des Bischofs von Münster. Hierzu hat das Domkapitel bereits beschlossen, die Beteiligung von Laien zu stärken, soweit es die kirchenrechtlichen Bestimmungen und das sogenannte Preußenkonkordat, das die Wahl regelt, zulassen. Das Domkapitel hat den Diözesanrat gebeten, 16 Mitglieder zu benennen, die gemeinsam mit den 16 stimmberechtigten Mitgliedern des Domkapitels über den künftigen Bischof beraten werden. Der Diözesanrat beschloss nun, dass alle stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanrates Vorschläge machen können und wahlberechtigt sind. Gewählt werden können nur Laiinnen und Laien, keine Kleriker (Priester und Diakone). Die Wahl wird auf der nächsten Sitzung des Diözesanrates am 7. Februar 2025 stattfinden. 

Die Gewählten werden gemeinsam mit dem Domkapitel über das notwendige Profil des künftigen Bischofs sprechen, ehe auch konkrete Namensvorschläge diskutiert werden. Auf Grundlage dieser Beratungen stellt das Domkapitel dann die Liste zusammen, die an den Apostolischen Nuntius geht. Der Nuntius gibt im Anschluss Namensvorschläge nach Rom weiter, von wo letztlich eine Liste mit drei Namen zurück ans Domkapitel geht, das dann aus dieser Liste den Bischof von Münster wählt. Auch dieses Verfahren ist im Preußenkonkordat so festgelegt.

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