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Eigentlich schafft ein Landesgesetz gute Rahmenbedingungen für Leiterinnen und Leiter. Aber das klappt in der Praxis nicht so recht.
Rund 20.000 Kinder und Jugendliche sind im Sommer mit Freizeiten und Zeltlagern der Verbände des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Nordrhein-Westfalen unterwegs, teilt dieser mit. Doch die Organisatoren stehen unter Druck.
Zum einen wegen allgemein steigender Kosten. Viele Freizeiten seien so geplant und gefördert, dass die Beiträge der Teilnehmenden möglichst gering sind. „Manch einem Kind wäre sonst möglicherweise gar kein Urlaub möglich“, sagt BDKJ-Landesvorsitzende Lena Topp laut Angaben.
Viele Anträge – zu wenig Landesmittel
Zum anderen fürchten die Freizeiten um ihre Engagierten: Eigentlich können sich berufstätige ehrenamtliche Jugendleitungen bis zu acht Tage im Jahr freistellen lassen, um Ferienfreizeiten zu betreuen. Laut dem „Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe“ erhalten an diesen Tagen Leiterinnen und Leiter 80 Prozent ihres Brutto-Verdienstes über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW. Der Arbeitgeber muss den Sonderurlaub lediglich genehmigen, nicht zahlen. Von einer „großartigen Errungenschaft“ spricht BDKJ-Landesvorsitzende Annika Jülich.
Aber das Geld reicht nicht: Aus den 15 Mitgliedsverbänden des BDKJ habe es 2024 mehr als 1.000 Anträge für Sonderurlaub gegeben – etwa doppelt so viele wie zum Beispiel 2016. Die Landesmittel seien aber nicht im gleichen Umfang gestiegen.
Eigener Urlaub statt Sonderurlaub
Viele Ehrenamtliche müssten inzwischen ihren regulären Urlaub für ihr Engagement einsetzen, sagt Jülich. „Damit Verdienstausfälle auch in Zukunft aufgefangen werden, muss die Landesregierung den entsprechenden Haushaltstitel aufstocken.“