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Kardinal von Galen: Ein Bischof dritter Wahl?

Die Wahl von Clemens August Graf von Galen zum Bischof von Münster war nicht selbstverständlich. Was gegen ihn sprach.

Am 18. Juli 1933 wählte das Domkapitel am St.-Paulus-Dom Clemens August Graf von Galen zum Bischof von Münster. Nach dem Tod des langjährigen Bistumsleiters Johannes Poggenburg (1913–1933) war jedoch keineswegs ausgemacht, dass der damalige Pfarrer von St. Lamberti dessen Nachfolge auf dem Stuhl des heiligen Liudger antreten würde.

Die Suche nach einem neuen Bischof erfolgte erstmals nach den Bestimmungen des Preußenkonkordats vom 14. Juni 1929. Dieser Staatskirchenvertrag zwischen dem damaligen Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl gilt bis heute. Artikel 6 sieht vor, dass sowohl das betroffene Domkapitel als auch die Diözesanbischöfe Preußens „kanonisch geeignete Kandidaten“ vorschlagen können. Der Heilige Stuhl erstellt „unter Würdigung“ dieser Kandidaten eine Dreierliste („Terna“), aus der das Domkapitel schließlich den neuen Bischof wählt.

Von Galen fliegt zunächst von der Liste

Auf der ersten Liste, die das Münsteraner Domkapitel im Januar 1933 nach Rom schickte, stand – laut Erkenntnissen des Münsteraner Kirchenhistorikers Hubert Wolf – neben den Münsteraner Priestern Franz Hautkappe und Joseph Janssen auch der Name von Galens. Die anderen preußischen Bischöfe – darunter der Kölner Erzbischof Karl Joseph Schulte – reichten jedoch ebenfalls Kandidatenvorschläge ein, wie es das Preußenkonkordat vorsah.

Als das Domkapitel am 9. März die Terna aus Rom erhielt, fehlten jedoch sämtliche Vorschläge aus Münster. Stattdessen standen laut Wolf der Trierer Weihbischof Antonius Mönch, der Münsteraner Dompropst Adolf Donders und der Berliner Domkapitular Heinrich Heufers auf der Liste.

Nuntius gegen von Galen?

Wolf vermutet, dass ein negatives Urteil des Apostolischen Nuntius Cesare Orsenigo für die Nichtberücksichtigung von Galens entscheidend war. Der päpstliche Gesandte beschrieb ihn zwar als „sicher sehr frommen, eifrigen und dem Heiligen Stuhl ergebenen Menschen“. Zugleich werde allerdings von einigen bezweifelt, dass der damalige Pfarrer von St. Lamberti für das Bischofsamt geeignet sei – „sowohl wegen manch allzu arroganter Auftretensweise als auch, weil er in seinen zugegebenermaßen guten Ideen ziemlich starrsinnig ist“.

Aus der Dreierliste wählte das Domkapitel am 21. März zunächst Heufers zum Bischof. Dieser lehnte aber nach längerer Bedenkzeit im Mai aus gesundheitlichen Gründen ab. Auch Donders kam nicht in Frage: Er hatte bereits Ende der 1920er-Jahre entschieden abgelehnt, das Bischofsamt in Hildesheim zu übernehmen. Papst Pius XI. setzte daraufhin von Galens Namen auf die verkürzte Terna.

Schließlich entschied sich das Domkapitel für den damaligen Pfarrer von St. Lamberti und gegen Mönch. Wolf spricht daher von einem „Bischof dritter Wahl“ – im wahrsten Sinne des Wortes.

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