BESTATTUNG

Garten, Kaminsims, Fluss: Fällt die Friedhofspflicht für Urnen?

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Urnen müssen auf Friedhöfen beigesetzt werden – noch. Rheinland-Pfalz will sein Gesetz reformieren, auch in NRW gibt es Anfragen und Ausnahmen.

Die Urne mit der Asche der verstorbenen Ehefrau im eigenen Garten beisetzen? Auf den Kaminsims stellen? Teile der Asche in einem Diamanten verarbeiten? Oder die Urne den Strömen eines Flusses übergeben? „Solche Anfragen bekommen unsere Betriebe durchaus“, sagt Christian Jäger, Geschäftsführer der Bestatterverbände Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, im Kirche+Leben-Gespräch. Allein: Die Bestattungsgesetze beider Länder lassen solche Formen nicht zu. Noch.

Rheinland-Pfalz…

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