Katholische Hochschulgemeinde Münster hilft mit Mitteln aus Maria-Stiftung

100.000 Euro aus Stiftung für bedürftige Studierende in Corona-Krise

Die Katholische Hochschul- und Studierendengemeinde in Münster (KSHG) hilft Studenten, die in der Corona-Krise ihre Jobs verloren haben. 100.000 Euro stehen aus einer Stiftung zur Verfügung. Wichtig: Alle anderen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft worden sein.

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Mit der Verzweiflung vieler Studierenden wird in diesen Tagen auch die Katholische Studierenden- und Hochschulgemeinde (KSHG) in Münster konfrontiert. Für viele fallen wegen der Corona-Krise Einnahmen durch Nebenjobs weg, Anspruch auf Kurzarbeit haben sie in der Regel nicht, erläutert die KSHG in einer Pressemitteilung.  „Uns erreichen täglich Anrufe von Studierenden, die sich akut in einer finanziellen Notlage befinden“, berichtet Anna Hürten, die als Sozialarbeiterin der KSHG deutsche und internationale Studierende in sozialen Notlagen berät.

Jetzt kann die KSHG kurzfristig Abhilfe schaffen: Dank einer Zuweisung der Maria-Stiftung in Höhe von 100.000 Euro können Studierende schnell und unbürokratisch finanziell unterstützt werden. Die 1892 errichtete Stiftung unterstützt das vom Caritasverband Münster betriebene Altenzentrum „Maria-Hötte-Stift“. Eine Nähe zur Zielgruppe der Studierenden gab es jedoch schon immer: Die Stiftung errichtete 1964 das Fürstin-von-Gallitzin-Wohnheim für Studentinnen in der Frauenstraße, in der auch die KSHG heute ihren Sitz hat. 1991 übertrug die Maria-Stiftung das Wohnheim dem Bischöflichen Generalvikariat. Weil die Satzung bis heute außerdem die Unterstützung von bedürftigen Studierenden vorsieht, lässt die Stiftung der KSHG für diesen Zweck jährlich 15.000 Euro zukommen.

 

Umkompliziertes Vergabeverfahren

 

„Aufgrund der besonderen Umstände und der wachsenden Not unter den Studierenden haben wir uns entschieden, außerplanmäßig zusätzlich 100.000 Euro zur Verfügung zu stellen“, erklärt Christian Meyer vom Vorstand der Maria-Stiftung, der unter anderen auch Generalvikar Klaus Winterkamp angehört. Die KSHG habe ein transparentes, unkompliziertes und faires Vergabeverfahren entwickelt, nicht benötigte Mittel würden an die Maria-Stiftung zurückgezahlt. „Es soll allerdings das letzte Mittel für eine finanzielle Hilfe sein“, formuliert Meyer eine Bedingung der Stiftung. Zunächst solle die staatliche Unterstützung ausgeschöpft werden. „Wenn jemand Anrecht auf Bafög hat, soll er Gebrauch davon machen.“

Die KSHG ist dankbar für die „ausgesprochen schnelle und großzügige Unterstützung der Maria-Stiftung. „Schon unter normalen Umständen werden die finanziellen Mittel der KSHG für diesen Zweck jedes Jahr restlos ausgeschöpft“, berichtet Anna Hürten. Situationen wie die aktuelle seien da nicht eingeplant. „Dank der finanziellen Unterstützung können wir weiterhin bedarfsorientiert beraten, ohne jemanden zurücklassen zu müssen“, sagt die Sozialarbeiterin.

 

So funktioniert das Verfahren

 

Grundlegendes Kriterium für die KSHG ist Bedürftigkeit. „Wir kontrollieren keine Noten oder ähnliches“, versichert Anna Hürten. Mit allen Studierenden, die sich melden, wird ein Termin für eine telefonische Beratung vereinbart. Bis dahin müssen sie der KSHG bestimmte Unterlagen zukommen lassen: eine Kopie des Personal- und des Studierendenausweises, eine Aufstellung der monatlichen Kosten und die Kontoauszüge der vergangenen zwölf Wochen.

„Mit dieser Einsicht überzeugen wir uns, dass Studierende nicht von mehreren Stellen gleichzeitig Unterstützung erhalten“, erklärt Anna Hürten. Liegt nach der Beratung der Beschluss für eine finanzielle Unterstützung vor, erhalten die Studierenden eine Monatsrate in Höhe von jeweils 450 Euro, in Härtefällen von 650 Euro.

Korrektur: Am 11. Mai hat die KSHG Angaben zu den Monatsraten korrigiert. (jjo.)

Studierende, die sich in einer finanzieller Notlage befinden, können sich bei der KSHG Münster melden unter Telefon 0251/495 19 000 oder Mail an kshg(at)bistum-muenster.

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