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Der 22. August ist künftig der „Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion oder des Glaubens“. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt die Initiative der Vereinten Nationen
Als „wichtiges Zeichen gegen Hass, Gewalt und Terror“ hat die Deutsche Bischofskonferenz den ersten internationalen Gedenktag für Opfer religionsfeindlicher Gewalt bezeichnet. „Er ruft ins Gedächtnis: Jede Form von Gewalt, Verfolgung oder Beeinträchtigung aus Gründen der Religion ist zu verurteilen und muss mit aller Kraft unterbunden werden“, erklärte der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick am Mittwoch in Bonn.
Schick ist Vorsitzender der Kommission Weltkirche in der Bischofskonferenz. Der von den Vereinten Nationen ausgerufene „Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aus Gründen der Religion oder des Glaubens“ soll künftig immer am 22. August begangen werden.
Schick: Staaten und Religionen in der Pflicht
Schick sieht sowohl Staaten wie auch Religionsgemeinschaften in der Pflicht, extremistische Haltungen und Feindseligkeit gegen Gläubige anderer Religionen zu unterbinden. Nicht zuletzt die vielfältigen Aktivitäten der Kirchen in Deutschland und Europa hätten dazu beigetragen, dass die in manchen Weltgegenden wachsende Bedrohung der Religionsfreiheit inzwischen auf nationaler und internationaler politischer Ebene stärker wahrgenommen werde.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann fügte hinzu, dass derzeit eine „oftmals angstbesetzte Suche nach der kulturellen Identität der eigenen Gruppe“ vielerorts zu Abgrenzung und Intoleranz führe. Daneben gebe es aber auch Bestrebungen säkularer Kräfte, Religionen zurückzudrängen, da man sie pauschal für Unfrieden und kulturellen Rückschritt verantwortlich mache. „Auch dadurch entsteht ein Klima, das dem Menschenrecht der Religionsfreiheit abträglich ist.“ Ackermann ist Vorsitzender der Deutschen Kommission Justitia et Pax.
Was die Kirchen beitragen können
Schick und Ackermann sprachen sich für eine aktive Rolle der christlichen Kirchen bei der Entwicklung toleranter und religionsfreundlicher Gesellschaften weltweit aus. So stellten die Förderung religiöser Bildung und der „ernsthafte und kontinuierliche interreligiöse Dialog“ notwendige Heilmittel gegen jede Form von religiösem Fanatismus dar – sie seien damit Beiträge zum gesellschaftlichen Frieden.
Das Thema spielt auch eine Rolle bei der laufenden Weltversammlung der „Religions for Peace“ in Lindau am Bodensee. Regelmäßig nehmen die beiden großen Kirchen in Deutschland zudem Fragen der Religionsfreiheit in den Blick. Ein Beispiel ist die jährliche Initiative der Deutschen Bischofskonferenz „Solidarität mit verfolgten und bedrängten Christen in unserer Zeit“, deren neues Schwerpunktthema ab 27. November die nordafrikanische Sahelzone sein wird. In unregelmäßigem Abstand veröffentlicht die Bischofskonferenz darüber hinaus zusammen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den „Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit“. Der jüngste Bericht erschien im Oktober 2017.