Neues Antragsverfahren – auch für mögliche Nachzahlungen

220 Missbrauchsopfer im Bistum Münster erhielten 1,2 Millionen Euro

  • Rund 220 Betroffene sexualisierter Gewalt im Bistum Münster haben bisher rund 1,2 Millionen Euro erhalten.
  • Für weitere Zahlungen zur Anerkennung des Leids ändert sich das Verfahren.
  • Die Bistumsverwaltung bietet Hilfe an.

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Rund 220 Betroffene sexualisierter Gewalt im Bistum Münster haben rund 1,2 Millionen Euro zur Anerkennung ihres Leids erhalten. Mit weiteren 250.000 Euro habe die Diözese Therapien finanziert, teilt die Bischöfliche Pressestelle mit.

Auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“ erläutert der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, genannt seien alle Personen, die Zahlungen nach dem seit 2011 angewandten System erhalten haben. Seitdem zahlte die katholische Kirche in der Regel 5.000 Euro an Betroffene, in Einzelfällen mehr. Die Taten selbst lagen überwiegend Jahre und Jahrzehnte zurück.

 

Das neue System der Zahlungen

 

Es habe auch manchmal Betroffene gegeben, die kein Geld erhalten, sondern der Bistumsverwaltung ihren Fall schildern wollten, so der Beauftragte. Diese seien bei den 220 Opfern nicht mitgezählt.

Nun ändert sich im Bistum Münster das Antragsverfahren – auch für Betroffene, die bereits Geld erhalten haben. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte vereinbart, dass Missbrauchsopfer ab 2021 Summen erhalten, die sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeld orientieren. Damit sind Zahlungen von bis zu 50.000 Euro möglich. Über die individuelle Höhe entscheidet ein kirchenunabhängiges zentrales Gremium; die Bistümer setzen die Entscheidungen um.

 

Was Betroffene wissen müssen

 

Frings hat sich per Brief an alle dem Bistum bekannten Betroffenen gewandt. Wer eine Nachzahlung erhalten wolle, müsse aus formalen Gründen erneut einen Antrag stellen, so Frings. Die Bistumsverwaltung biete aber an, anhand vorliegender Unterlagen den Antrag zu übernehmen, um zu vermeiden, dass Betroffene ihr Leid erneut schildern müssen.

In jedem Fall bittet das Bistum die Betroffenen, erneut Kontakt aufzunehmen – auch, falls Opfer ihren Fall dem bundesweiten Entscheidungsgremium selbst schildern oder weitere Unterlagen einreichen wollen.

 

Wer über die Anträge entscheidet

 

Frings betont, in dem zentralen Gremium säßen Experten mit psychiatrischer, psychologischer, sozialpädagogischer, juristischer, medizinischer und theologischer Qualifikation. Sie seien nicht bei der katholischen Kirche beschäftigt und würden nicht von ihr ausgewählt, sondern auch mit Hilfe von Missbrauchs-Betroffenen.

(UPDATE 6. November: Präzisierungen zu den Betroffenen und ihren Fällen im zweiten und dritten Absatz)

Ansprechpartner für Betroffene und das Thema Anerkennungsverfahren ist im Bistum Münster Stephan Baumers, Tel. 0251/495-6029, E-Mail baumers(at)bistum-muenster.de.

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