Wahl am 10. und 11. November

400 Kandidaten für Kirchenausschüsse im Oldenburger Land

Mehr als 400 Katholiken kandidieren in 39 Kirchengemeinden des Oldenburger Landes für die Kirchenausschusswahlen am 10. und 11. November. Die Gremien ähneln den Kirchenvorständen im NRW-Teil des Bistums Münster.

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Mehr als 400 Katholiken kandidieren in 39 Kirchengemeinden des Oldenburger Landes für die Kirchenausschusswahlen am 10. und 11. November. Das teilte die Bischöfliche Pressestelle Vechta am Donnerstag mit.

Kirchenausschüsse sind für die Finanzen, Verwaltungsaufgaben, Immobilien und Kindertagesstätten einer Kirchengemeinde zuständig. Sie sind Dienstgeber für alle Angestellten einer Kirchengemeinde und vertreten diese – die sich meist aus mehreren früher selbstständigen Pfarreien zusammensetzt – juristisch nach außen.

 

Wer gewählt wird – und wer wählen darf

 

Je nach Gemeindegröße gehören dem Gremium bis zu 14 gewählte Mitglieder an. Hinzu kommen „geborene Mitglieder“ wie der Pfarrer, der Kirchenprovisor und ein Mitglied des Pfarreirats. Die Amtsperiode beträgt vier Jahre.

Weitere Infos auf der Internetseite zur Wahl.

Wählen können alle Katholiken, die ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Das trifft auf 228.000 Katholiken im Oldenburger Land zu. Gewählt werden kann jeder Wahlberechtigte, der mindestens 18 Jahre alt ist und im Gebiet der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat. Wer am Wahltag verhindert ist, kann vorab per Brief wählen.

 

Theising: „Wir brauchen den Fachverstand der Laien“

 

Weihbischof Wilfried Theising wirbt dafür, zur Wahl zu gehen: „Nur wer sich beteiligt, kann etwas bewirken.“ Die Kirchengemeinden seien zudem auf das Engagement, den Fachverstand und die Begabungen der Laien angewiesen, ergänzte er mit Blick auf die Kandidaten.

Im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster heißen die vergleichbaren Gremien Kirchenvorstände. Sie werden eine Woche später, am 17. und 18. November, gewählt. Wie sich die beiden Gremien, ihre Aufgaben und die Rahmenbedingungen unterscheiden, erläutert die Bistumszeitung „Kirche+Leben“ in der Ausgabe vom 21. Oktober. Sie können sie hier bestellen.

 

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