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Ist die Versammlung also wirklich so bedeutsam? Antworten des Würzburger Theologie-Professors Matthias Reményi im Kirche+Leben-Interview.
Am 23. November 1975 endete die Würzburger Synode, die vier Jahre lang die Errungenschaften des Zweiten Vatikanischen Konzils für Deutschland umsetzen sollte. Zu ihren Themen gehörten damals schon Laien-Beteiligung, Sexualmoral, Rolle der Frau.
Sie galt als Meilenstein der jüngeren Geschichte der katholischen Kirche in Deutschland: die Würzburger Synode, die – anders als der „Gesprächsprozess“ (2010-2015) und der Reformprozess „Synodaler Weg“ (seit 2020) – auch kirchenrechtlich eine größere Verbindlichkeit hat. Woran kann man heute am augenfälligsten merken, dass es die Würzburger Synode gab?
Die Würzburger Synode wurde einberufen, um die Ergebnisse des II. Vatikanischen Konzils für die katholische Kirche in Deutschland umzusetzen. Insofern war sie ein entscheidendes Scharnier im Zuge der Implementierung des Konzils bei uns in Deutschland. Ihre Beschlüsse haben die nachkonziliare Struktur der Kirche in Deutschland nachhaltig geprägt: Denken Sie etwa an den Religionsunterricht, der nun klar von der Gemeindekatechese unterschieden wird, oder an die Etablierung der pastoralen Berufe von Laientheologinnen und -theologen. Das vielleicht wichtigste Dokument aber ist der Grundlagentext „Unsere Hoffnung“; eine Art Präambel, die über den Glauben im Angesicht der Zeichen der Zeit Rechenschaft ablegen will. Insgesamt hat die Würzburger Synode einen neuen Stil des innerkirchlichen Miteinanders geprägt, insbesondere auch zwischen Klerus und Laien.
„Die Spannungen in der Kirche erschienen manchen als ein zu großes Hindernis, um ein solches Unternehmen in aller Öffentlichkeit zu wagen. Ja nicht wenige waren der Meinung, eine Synode könnte die Unsicherheit, Konfrontation und Verhärtung der Positionen innerhalb der Kirche nur fördern.“ Das ist kein Text des Synodalen Weges heute, sondern ein Zitat aus dem Geleitwort für die Dokumentation der Beschlüsse der Würzburger Synode. Klingt so, als hätte sich am Innenleben der katholischen Kirche hierzulande nicht viel verändert …
Ja, vieles, was damals die Gemüter erhitzt hat, erleben wir heute immer noch und in verschärfter Form: die polarisierten Debatten um innerkirchliche Identitätsmarker, aber auch die Interventionen von interessierten Kreisen, um entsprechende Reformen abzublocken. Ein gutes Beispiel ist die Diskussion um den verpflichtenden Zölibat für Priester, dessen Aufhebung damals zugunsten der Weihe verheirateter Männer, der sogenannten Viri probati, vehement gefordert wurde. Die Bischöfe haben 1972 darauf bestanden, dass diese Frage aus den Beratungen ausgeklammert wird, was zu einer nicht unerheblichen Vertrauenskrise unter den Synodalen geführt hat. Ein halbes Jahrhundert später sieht der Synodale Weg ebenfalls nur die Möglichkeit, den Papst demütig um die Zulassung von Viri probati zu bitten – diesmal allerdings mit Unterstützung einer Zweidrittelmehrheit der deutschen Bischöfe.
Schauen wir genauer hin. Ein wesentliches Dokument befasst sich mit der „Beteiligung der Laien an der Verkündigung“. Darin wird Laien in bestimmten Fällen und nur mit Beauftragung durch den Bischof ermöglicht, auch in der Eucharistiefeier zu predigen – schon damals in einer Ausnahmeregelung Roms für Deutschland explizit wegen des Priestermangels. Der hat sich seitdem massiv verschärft. Wie steht es heute um mögliche regionale Sonderregelungen angesichts heutiger pastoraler Herausforderungen?
Was die sogenannte Laienpredigt anbelangt, so haben wir immer noch keine bessere, praxisnähere Lösung. Auch hier ist es so, dass der Synodale Weg ein entsprechendes Votum an Rom gerichtet hat. Es sieht ebenfalls eine besondere Beauftragung durch den Bischof vor. Die Antwort aus Rom steht bisher aus. Wie so oft ist auch hier die Praxis vielerorts den offiziellen Regelungen weit voraus. Trotzdem wäre es gut, wenn endlich Rechtssicherheit geschaffen würde. Im Hintergrund steht ein Megathema aller Synodalität: das Verhältnis von Einheit und Vielfalt. Die Einheit der Weltkirche muss gewahrt bleiben, aber die von Papst Franziskus in verschiedenen Papieren erwähnte Dezentralisierung sollte endlich auch operativ ernst genommen werden. Der Modus, in dem das geschehen kann, ist die Subsidiarität. Was die untere Ebene entscheiden kann, soll sie auch entscheiden dürfen.
Die Beteiligung von Laien in der Kirche ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Synode – daraus entstanden etwa die diversen Räte auf Pfarrei- und Bistumsebene, aber auch zwischen ZdK und Bischofskonferenz. Im entsprechenden Dokument ist von „in regelmäßigen Abständen stattfindenden gemeinsamen Synoden“ in Deutschland die Rede – wohl auch hier mit entsprechender kirchenrechtlicher Verbindlichkeit. Warum ist es dazu nie wieder gekommen?
Schaut man in die Kirchengeschichte, ist das eher die Regel als die Ausnahme. Auf dem Konstanzer Konzil, ein Reformkonzil im frühen 15. Jahrhundert, hat man nicht nur entschieden, dass auch der Papst dem Konzil Gehorsam schulde, sondern dass fortan mindestens alle zehn Jahre ein Konzil stattfinden solle. Geschert hat man sich darum nie. Was die Situation seit der Würzburger Synode angeht, so begann mit dem Pontifikat Johannes Pauls II. ab 1978 eine Phase der innerkirchlichen Stagnation und des Roll-Back, die erst mit Franziskus aufgebrochen wurde. Hierein fällt in gewisser Weise auch das neue Kirchenrecht von 1983. Auf der Würzburger Synode waren unter den 312 Synodalen 140 Laien, also fast die Hälfte. Alle hatten entscheidendes Stimmrecht. Die Synoden-Satzung, die das ermöglicht hatte, war vom Heiligen Stuhl approbiert. Das Kirchenrecht von 1983 sieht jedoch für derlei sogenannte Partikular- oder Plenarkonzilien seither lediglich für die beteiligten Bischöfe ein Stimmrecht vor, der nichtbischöfliche Klerus und die berufenen Laien haben nur beratende Funktion. Man kann daher mit einem gewissen Recht argumentieren, dass der Synodale Weg auch deshalb gewählt wurde, um wenigstens annähernd den Status quo von 1971 wiederherzustellen und den beteiligten Laien entscheidendes Stimmrecht zuzubilligen. Der Preis dafür war eine nichtkanonische Versammlungsform, also das berühmt-berüchtigte kirchenrechtliche Nullum: Kein Bischof ist an die Beschlüsse des Synodalen Wegs rechtlich gebunden.
Im Dokument über die pastoralen Dienste gibt es bereits 1975 einen Abschnitt über den Diakonat der Frau. Darin wird es angesichts der Stellung der Frau in Kirche und Gesellschaft „unverantwortlich“ genannt, „sie von theologisch möglichen und pastoral wünschenswerten amtlichen Funktionen in der Kirche auszuschließen“. Seitdem hat sich nichts getan, außer dass es erneut Kommissionen dazu im Vatikan gibt. Warum diskutieren wir das Thema immer noch?