KIRCHE+LEBEN-INTERVIEW

50 Jahre Würzburger Synode: Und immer noch dieselben Themen?

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Ist die Versammlung also wirklich so bedeutsam? Antworten des Würzburger Theologie-Professors Matthias Reményi im Kirche+Leben-Interview.

Am 23. November 1975 endete die Würzburger Synode, die vier Jahre lang die Errungenschaften des Zweiten Vatikanischen Konzils für Deutschland umsetzen sollte. Zu ihren Themen gehörten damals schon Laien-Beteiligung, Sexualmoral, Rolle der Frau.

Sie galt als Meilenstein der jüngeren Geschichte der katholischen Kirche in Deutschland: die Würzburger Synode, die – anders als der „Gesprächsprozess“ (2010-2015) und der Reformprozess „Synodaler Weg“ (seit 2020) – auch kirchenrechtlich eine größere Verbindlichkeit hat. Woran kann man heute am augenfälligsten merken, dass es die Würzburger Synode gab?

Die Würzburger Synode wurde einberufen, um die Ergebnisse des II. Vatikanischen Konzils für die katholische Kirche in Deutschland umzusetzen. Insofern war sie ein entscheidendes Scharnier im Zuge der Implementierung des Konzils bei uns in Deutschland. Ihre Beschlüsse haben die nachkonziliare Struktur der Kirche in Deutschland nachhaltig geprägt: Denken Sie etwa an den Religionsunterricht, der nun klar von der Gemeindekatechese unterschieden wird, oder an die Etablierung der pastoralen Berufe von Laientheologinnen und -theologen. Das vielleicht wichtigste Dokument aber ist der Grundlagentext „Unsere Hoffnung“; eine Art Präambel, die über den Glauben im Angesicht der Zeichen der Zeit Rechenschaft ablegen will. Insgesamt hat die Würzburger Synode einen neuen Stil des innerkirchlichen Miteinanders geprägt, insbesondere auch zwischen Klerus und Laien.

„Die Spannungen in der Kirche erschienen manchen als ein zu großes Hindernis, um ein solches Unternehmen in aller Öffentlichkeit zu wagen. Ja nicht wenige waren der Meinung, eine Synode könnte die Unsicherheit, Konfrontation und Verhärtung der Positionen innerhalb der Kirche nur fördern.“ Das ist kein Text des Synodalen Weges heute, sondern ein Zitat aus dem Geleitwort für die Dokumentation der Beschlüsse der Würzburger Synode. Klingt so, als hätte sich am Innenleben der katholischen Kirche hierzulande nicht viel verändert …

Ja, vieles, was damals die Gemüter erhitzt hat, erleben wir heute immer noch und in verschärfter Form: die polarisierten Debatten um innerkirchliche Identitätsmarker, aber auch die Interventionen von interessierten Kreisen, um entsprechende Reformen abzublocken. Ein gutes Beispiel ist die Diskussion um den verpflichtenden Zölibat für Priester, dessen Aufhebung damals zugunsten der Weihe verheirateter Männer, der sogenannten Viri probati, vehement gefordert wurde. Die Bischöfe haben 1972 darauf bestanden, dass diese Frage aus den Beratungen ausgeklammert wird, was zu einer nicht unerheblichen Vertrauenskrise unter den Synodalen geführt hat. Ein halbes Jahrhundert später sieht der Synodale Weg ebenfalls nur die Möglichkeit, den Papst demütig um die Zulassung von Viri probati zu bitten – diesmal allerdings mit Unterstützung einer Zweidrittelmehrheit der deutschen Bischöfe.

Schauen wir genauer hin. Ein wesentliches Dokument befasst sich mit der „Beteiligung der Laien an der Verkündigung“. Darin wird Laien in bestimmten Fällen und nur mit Beauftragung durch den Bischof ermöglicht, auch in der Eucharistiefeier zu predigen – schon damals in einer Ausnahmeregelung Roms für Deutschland explizit wegen des Priestermangels. Der hat sich seitdem massiv verschärft. Wie steht es heute um mögliche regionale Sonderregelungen angesichts heutiger pastoraler Herausforderungen?

Was die sogenannte Laienpredigt anbelangt, so haben wir immer noch keine bessere, praxisnähere Lösung. Auch hier ist es so, dass der Synodale Weg ein entsprechendes Votum an Rom gerichtet hat. Es sieht ebenfalls eine besondere Beauftragung durch den Bischof vor. Die Antwort aus Rom steht bisher aus. Wie so oft ist auch hier die Praxis vielerorts den offiziellen Regelungen weit voraus. Trotzdem wäre es gut, wenn endlich Rechtssicherheit geschaffen würde. Im Hintergrund steht ein Megathema aller Synodalität: das Verhältnis von Einheit und Vielfalt. Die Einheit der Weltkirche muss gewahrt bleiben, aber die von Papst Franziskus in verschiedenen Papieren erwähnte Dezentralisierung sollte endlich auch operativ ernst genommen werden. Der Modus, in dem das geschehen kann, ist die Subsidiarität. Was die untere Ebene entscheiden kann, soll sie auch entscheiden dürfen.

Die Beteiligung von Laien in der Kirche ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Synode – daraus entstanden etwa die diversen Räte auf Pfarrei- und Bistumsebene, aber auch zwischen ZdK und Bischofskonferenz. Im entsprechenden Dokument ist von „in regelmäßigen Abständen stattfindenden gemeinsamen Synoden“ in Deutschland die Rede – wohl auch hier mit entsprechender kirchenrechtlicher Verbindlichkeit. Warum ist es dazu nie wieder gekommen?

Schaut man in die Kirchengeschichte, ist das eher die Regel als die Ausnahme. Auf dem Konstanzer Konzil, ein Reformkonzil im frühen 15. Jahrhundert, hat man nicht nur entschieden, dass auch der Papst dem Konzil Gehorsam schulde, sondern dass fortan mindestens alle zehn Jahre ein Konzil stattfinden solle. Geschert hat man sich darum nie. Was die Situation seit der Würzburger Synode angeht, so begann mit dem Pontifikat Johannes Pauls II. ab 1978 eine Phase der innerkirchlichen Stagnation und des Roll-Back, die erst mit Franziskus aufgebrochen wurde. Hierein fällt in gewisser Weise auch das neue Kirchenrecht von 1983. Auf der Würzburger Synode waren unter den 312 Synodalen 140 Laien, also fast die Hälfte. Alle hatten entscheidendes Stimmrecht. Die Synoden-Satzung, die das ermöglicht hatte, war vom Heiligen Stuhl approbiert. Das Kirchenrecht von 1983 sieht jedoch für derlei sogenannte Partikular- oder Plenarkonzilien seither lediglich für die beteiligten Bischöfe ein Stimmrecht vor, der nichtbischöfliche Klerus und die berufenen Laien haben nur beratende Funktion. Man kann daher mit einem gewissen Recht argumentieren, dass der Synodale Weg auch deshalb gewählt wurde, um wenigstens annähernd den Status quo von 1971 wiederherzustellen und den beteiligten Laien entscheidendes Stimmrecht zuzubilligen. Der Preis dafür war eine nichtkanonische Versammlungsform, also das berühmt-berüchtigte kirchenrechtliche Nullum: Kein Bischof ist an die Beschlüsse des Synodalen Wegs rechtlich gebunden.

Im Dokument über die pastoralen Dienste gibt es bereits 1975 einen Abschnitt über den Diakonat der Frau. Darin wird es angesichts der Stellung der Frau in Kirche und Gesellschaft „unverantwortlich“ genannt, „sie von theologisch möglichen und pastoral wünschenswerten amtlichen Funktionen in der Kirche auszuschließen“. Seitdem hat sich nichts getan, außer dass es erneut Kommissionen dazu im Vatikan gibt. Warum diskutieren wir das Thema immer noch?

Das wüsste ich auch gerne. Immerhin haben die deutschen Bischöfe auf dem Synodalen Weg versprochen, sich in der Weltkirche für die Zulassung von Frauen zum sakramentalen Diakonat einzusetzen. Theologisch ist zu dem Thema längst alles gesagt. Wir haben, was den Diakonat der Frau angeht, kein Theologie-, sondern ein Rezeptionsdefizit. Alle Argumente sprechen dafür, ihn endlich einzuführen, erst recht seit einem päpstlichen Motu proprio von 2009, das die Diakone aus der sakramentalen Repräsentation Christi des Hauptes seiner Kirche wieder herausnimmt. Es ist eine reine Machtfrage beziehungsweise eine Frage des päpstlichen Willens. Man scheut auf weltkirchlicher Ebene den Konflikt und nimmt die Diskriminierung der Frauen und deren schleichenden Exodus billigend in Kauf. Nur um hier ganz klar zu sein: Meines Erachtens gilt das auch für die Priesterweihe der Frau. Wenn die kulturelle und die historische Situation und der darin erreichte Wissensstand zu einem bestimmten Zeitpunkt der Geschichte so sind, dass ein Festhalten am Status quo in der Amtsfrage klar als Diskriminierung und Ungerechtigkeit gegenüber Frauen erkennbar ist (und das ist meines Erachtens heute der Fall), dann gilt, dass die Kirche nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, Frauen die sakramentale Weihe zu Diakoninnen, Priesterinnen und Bischöfinnen zu ermöglichen. Kein Argument der Tradition ist so stark, dass es einen andauernden Akt der Ungerechtigkeit und Diskriminierung zu legitimieren vermöchte.

Auch die Sexualmoral – wenn auch zurückhaltender als heute – war Thema, ebenso wiederverheiratete Geschiedene. Was hat die Synode seitdem verändert?

Auf der Würzburger Synode war vor allem der pastorale Umgang mit wiederverheiratet Geschiedenen ein Thema. Doch gelang es nicht, hierüber ein gemeinsames Votum zu erzielen, das zwei Drittel aller Synodalstimmen gebraucht hätte. Was hat sich hier verändert? Insgesamt ist die Situation uneinheitlich: Auf dem Synodalen Weg ist der Grundtext zu einer erneuerten Sexualethik wegen fehlender bischöflicher Stimmen durchgefallen, was einen Aufschrei nicht nur der Synodal:innen zur Folge hatte. Zugleich wurden aber Handlungstexte angenommen, die eine lehramtliche Neubewertung der Homosexualität sowie die offizielle Einführung von Segensfeiern für Paare, die sich lieben, fordern. Ähnlich weltkirchlich: Die lehramtliche Verurteilung praktizierter Homosexualität steht nach wie vor im Katechismus, eine Änderung ist nicht in Sicht. Gleichwohl ist mit Fiducia supplicans vom Dezember 2023 die Segnung homosexueller oder geschieden-wiederverheirateter Paare möglich geworden, wenn auch in sehr engen Grenzen.

50 Jahre nach der Würzburger Synode und kaum verbindlichen synodalen Prozessen in Deutschland ist seit Papst Franziskus „Synodalität“ wieder ganz groß im Rennen, Papst Leo XIV. hat sie als Grundprinzip offenbar übernommen. Manche Kritiker haben den Eindruck, der Begriff sei de facto ein Ablenkungsmanöver von den grundlegenden Fragen nach Autorität und Amt, Hierarchie und Demokratie in der Kirche. Was sagen Sie?

Der Begriff Synodalität ist ähnlich ideologieanfällig wie der Begriff Communio, Gemeinschaft, mit dem man in den 1980er-Jahren versucht hat, die befreiungstheologisch in Anspruch genommene Volk-Gottes-Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils lehramtlich wieder einzuhegen und zu zähmen. Der zentrale Punkt bei der Synodalität ist die Frage nach der Entscheidungsmacht. Katholischerseits wird das am Verhältnis des synodalen Prinzips zur hierarchischen Struktur der Kirche durchdekliniert. Es kommt zu einem folgenschweren Dreischritt. Alle sollen gehört werden, einige beraten, aber nur einer entscheidet: auf Ebene der Gesamtkirche der Papst, auf Diözesanebene der Bischof. Das synodale Erarbeiten einer Entscheidungsvorlage (decision making) wird also vom bischöflichen beziehungsweise päpstlichen Treffen der Entscheidung (decision taking) klar getrennt (vgl. zum Beispiel die Studie der Internationalen Theologischen Kommission zur Synodalität in der katholischen Kirche von 2018, Nr. 64 und Nr. 69). Solange das so ist, wird das Prinzip der Synodalität eher systemstabilisierend wirken. Im Übrigen halte ich das ständige Gerede, dass die Kirche nun einmal keine Demokratie sei, für eine einzige Peinlichkeit. Die Bischöfe sollten dieses permanente Demokratie-Bashing mit Blick auf die eigenen Strukturen unterlassen, wenn ihre so wichtigen Bekenntnisse zur parlamentarischen Demokratie als bestverfügbarer Staatsform glaubwürdig bleiben sollen.

Im Synodalen Ausschuss und im Gespräch mit Rom wird nach einer verbindlichen Form von Synodalität in Deutschland gerungen, im Januar endet der Prozess des Synodalen Wegs in Deutschland. Was wird all das verändert haben, wenn wir in 50 Jahren auf dieses Ereignis und auf 100 Jahre Würzburger Synode zurückblicken?

Das weiß ich nicht. Ich bin kein Hellseher. Kirchlich stehen wir vor einer entscheidenden Weichenstellung: Soll die Kirche eine in sich geschlossene, autoritären Prinzipien folgende und gegenkulturelle Großsekte werden, oder soll sie sich als Sauerteig der Welt hin öffnen und als liberalisierende, befriedende und menschenrechtliche Kraft in den gesellschaftlichen Konflikten der Gegenwart bewähren? Ich hoffe, dass uns die diversen synodalen Prozesse, in denen wir uns welt- wie ortskirchlich derzeit befinden, wenn schon nicht in ihrer faktischen Entscheidungsmacht, so doch wenigstens in ihren performativen Aushandlungsprozessen immer mehr hin zur Sauerteig-Option treiben. Aber sicher bin ich mir da nicht. Freilich, wenn Sie mir erlauben, ganz zum Schluss noch ein wenig pathetisch zu werden: Wenn es den Gott der Liebe und der Menschenfreundlichkeit gibt, den wir glaubend bekennen, dann wird es am Ende gut sein. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende.

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