Auch Vertreter christlicher Verbände bewerben sich um Sitze

50 Millionen Versicherte entscheiden bei der Sozialwahl mit

Noch bis zum 31. Mai sind die Versicherten von Renten- und Krankenversicherungen zur Sozialwahl aufgerufen. Sie ist Deutschlands drittgrößte Wahl nach denen zum EU-Parlament und zum Bundestag. Auch Vertreter christlicher Verbände bewerben sich um Sitze.

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Wenn es um die Sozialwahl geht, ist Sigrid Audick aus Recke ganz in ihrem Element. „Christen haben Entscheidendes beizutragen, wenn es um die Mitgestaltung der sozialen Sicherungssysteme geht“, sagt die Vorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Nordmünsterland. Auf dem KAB-Bezirkstag in Metelen hat sie kürzlich kräftig Werbung für die Wahlteilnahme gemacht. „Das ist in unserem Verband einfach. Die KAB engagiert sich seit vielen Jahrzehnten für die Sozialwahlen“, sagt Audick.

Auch KAB-Regionalsekretär Josef Mersch aus Hopsten ist sich sicher, viele Verbandsmitglieder für die Wahl begeistern zu können: „Mit Informationsständen klären wir zusätzlich über die Sozialwahl auf“, sagt Mersch und hofft auf eine höhere Beteiligung als bei der letzten Wahl vor sechs Jahren,  als etwa 29 Prozent der Versicherten von der Briefwahl mit dem roten, fertig adressierten und frankierten Rückumschlag Gebrauch machten. „Diesmal wollen wir die 30 Prozent knacken“, sagt Mersch. Das sei das Ziel aller zur Wahl stehenden Listenverbindungen. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl.

 

Christliche Liste

 

Gewählt werden bis zum 31. Mai die Vertreter der Versicherten in den gesetzlichen Sozialversicherungen wie beispielsweise den Kranken- und Rentenversicherungen. Die KAB, das Kolpingwerk und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmer-Organisationen haben sich zu einer gemeinsamen Liste zusammengeschlossen: ACA heißt sie. Das Kürzel steht für die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen.

Nach den Europa- und Bundestagswahlen ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl Deutschlands. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle gesetzlich Versicherten, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Die Versicherten entscheiden mit

 

Die Bundesregierung hatte verabredet, die Sozialwahlen auch online per Internet durchführen zu lassen. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt. „Die Kassen wollten mitmachen. Es wäre ein erster Probelauf möglich gewesen“, sagt Mersch.
Die ACA werbe mit dem Slogan „Dreifach christlich, einfach menschlich!“ um öffentliche Aufmerksamkeit. Die ACA sei auf regionaler Ebene hinter dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) die zweistärkste Vertretung bei den Sozialwahlen. „Gerade in den Widerspruchsausschüssen der Krankenkasssen sind die Versicherten auf die berufliche Kompetenz der Versicherten­ältesten aus den drei christlichen Sozialverbänden angewiesen“, sagt Mersch.

 Bei der Wahl geht es auch um Rechte und Leistungen der Versicherten, ergänzt Audick:  „Die Wähler entscheiden mit in der Rentenversicherung, den Krankenkassen und den Berufsgenossenschaften über die Finanzen, die Vorstände, die Organisation und die freiwilligen Angebote der Sozialversicherungsträger.“

Die Wahl sei Ausdruck der Selbstverwaltung. Die Sozialversicherungssysteme gehörten zu den Strukturprinzipien des Sozialstaates. „Auf diesem Weg wirken die gewählten Vertreter an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben verantwortlich mit. Sie stärken die Sozialpartnerschaft und die Demokratie“, sagt Audick.

Selbstverwaltung
Rund 50 Millionen Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- und Unfallversicherung wählen noch bis zum 31. Mai ihre Vertreter in die Gremien der Sozialversicherungsträger. Sechs Jahre lang bestimmen sie dort in der Selbstverwaltung – unabhängig und ehrenamtlich – im Sinn der versicherten Bürger bei allen wichtigen Entscheidungen mit, beispielsweise wenn es um die Qualität von Reha-Maßnahmen geht, um Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung oder wenn darüber entschieden wird, Versicherungsbeiträge wirtschaftlich einzusetzen.
Bei den Wahlen kandidiert die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer­organisationen (ACA) und vereint die drei großen christlichen Verbände Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Kolpingwerk Deutschland und den Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmer-Organisationen.
Zur anstehenden Sozialwahl erklären der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz: „Die Kandidatinnen und Kandidaten aus den drei christlichen Sozialverbänden verfolgen das Anliegen, christliche Werte in die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger einzubringen. Sie treten ein für die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken und der Leistungsstärkeren mit den Leistungsschwächeren.“

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