Wübbe: Schutz des ungeborenen Lebens hat für mich uneingeschränkte Priorität

Abschaffung des Paragrafen 219a: Jugendbischof widerspricht BDKJ

  • Die katholischen Bischöfe widersprechen der Forderung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), den Paragrafen 219a abzuschaffen.
  • Er stellt die öffentliche Information von Ärzten über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe.
  • Der Vorsitzende der Jugendkommission der Bischofskonferenz, Weihbischof Johannes Wübbe, sagte, er teile die BDKJ-Forderung nicht.

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Die katholischen Bischöfe widersprechen der Forderung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), den Strafrechtsparagrafen 219a abzuschaffen. Er stellt die öffentliche Information von Ärzten über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe.

Der Vorsitzende der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz, der Osnabrücker Weihbischof Johannes Wübbe, sagte, er teile die BDKJ-Forderung nicht: "Der Schutz des ungeborenen Lebens hat für mich uneingeschränkte Priorität."

Lob für "differenzierte Auseinandersetzung"

Wübbe würdigte zugleich "die differenzierte Auseinandersetzung des BDKJ mit den vielfältigen Fragen, die mit der Abschaffung des §219a verbunden sind". Auch das Ringen des Dachverbands katholischer Jugendverbände um das Frauenbild und eine Abgrenzung der Thematik vom Paragraf 218, der Schwangerschaftsabbrüche regelt, seien wichtig.

Der Jugendbischof betonte, die Hilfe für schwangere Frauen in Konfliktsituationen sei ein zentraler Teil des kirchlichen Dienstes. Die unabhängige psychosoziale Beratung und das persönliche Beratungsgespräch müssten gestärkt werden.

Die Debatte

Der BDKJ hatte sich für die Abschaffung des Paragrafen 219a ausgesprochen. Frauen seien "sehr wohl in der Lage, mit Hilfe von Informationen eine reflektierte Entscheidung zu fällen". Weitere katholische Stimmen - etwa die Frauenverbände und die Bischofskonferenz - hatten zuvor gefordert, an dem Paragrafen festzuhalten. Das Bundeskabinett hatte im März beschlossen, das Werbeverbot im Strafgesetzbuch zu streichen.

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