Plan beim Anti-Missbrauchsgipfel im Vatikan vorgelegt

Absetzung von Bischöfen: Kardinal schlägt Verfahren vor

Erstmals sind beim Anti-Missbrauchsgipfel im Vatikan konkrete rechtliche Vorschläge diskutiert worden. Sie sollen eine Absetzung von Bischöfen ermöglichen, die beim Umgang mit Missbrauch versagt haben.

Anzeige

Erstmals sind beim Anti-Missbrauchsgipfel im Vatikan konkrete rechtliche Vorschläge diskutiert worden. Sie sollen eine Absetzung von Bischöfen ermöglichen, die beim Umgang mit Missbrauch versagt haben. Kardinal Blase Cupich aus Chicago legte einen Zwölf-Punkte-Plan vor, der bestehende kirchenrechtliche Normen ergänzen und verschärfen soll.

Demnach soll künftig der Metropolit einer Kirchenprovinz eine Schlüsselrolle bei der Ermittlung gegen einen Bischof und im Ernstfall bei seiner Absetzung einnehmen. Bei den Ermittlungen soll er mit kompetenten Nichtklerikern zusammenarbeiten. Das Bistum Münster gehört zur Kirchenprovinz Köln.

 

Wie das Verfahren laufen könnte

 

Nach Cupichs Vorschlag soll der Metropolitan-Erzbischof gegen jeden Bischof seiner Provinz ermitteln können, wenn dieser im Umgang mit Missbrauchsfällen versagt hat oder selbst Missbrauchstäter war. Voraussetzung ist, dass glaubwürdige Beschuldigungen vorliegen und die Bischofskongregation im Vatikan der Ermittlung zustimmt. Laut dem Vorschlag muss der Metropolit die Ergebnisse der Untersuchung nach Rom weiterleiten. Dann kann der Papst die Absetzung des Bischofs verfügen.

Falls ein Metropolit selbst unter Verdacht steht, Missbrauch begangen zu haben oder beim Umgang mit Missbrauch versagt zu haben, solle nach Cupichs Vorlage der dienstälteste Bischof der Kirchenprovinz die Ermittlungen übernehmen.

 

Vorschlag ergänzt Papstschreiben

 

Die von Cupich angeregten Regeln ergänzen das Papstschreiben „Come una madre amorevole“ (Wie eine liebende Mutter) vom Juni 2016. Damals hatte Franziskus verfügt, dass auch im Fall von Nachlässigkeit im Umgang mit Missbrauchsfällen Bischöfe durch den Vatikan entlassen oder zum Rücktritt gezwungen werden können. Für diese Normen fehlten bislang konkrete Ausführungsbestimmungen.

Anzeige