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Wie die spanische Regierung das geplante „Recht auf Abtreibung“ begründet, wie die Aussichten dafür sind und was die katholischen Bischöfe sagen.
Die katholische spanische Bischofskonferenz zeigt sich besorgt über die von der sozialistischen Regierung geplante Abtreibungsreform. Es gebe den Trend, Abtreibung zu einem Recht zu erheben, sogar mit Verfassungsrang oder in Grundrechte-Charten, erklären die Bischöfe zum "Tag des Lebens" am 25. März.
Der sozialistische Regierungschef Pedro Sánchez hatte vor einigen Monaten im Ministerrat eine Reform des Artikels 43 verabschiedet. Sie erkennt einen Anspruch auf Abtreibung als "Recht auf Gesundheitsschutz" an. Über den Gesetzentwurf berät derzeit das Parlament.
Was Spaniens Regierung plant
Zunächst wollte Sánchez Abtreibung als Grundrecht in der Verfassung verankern. Das hätte aber eine Mehrheit in beiden Kammern erfordert; im Senat hat die konservative Volkspartei, die die Reform strikt ablehnt, eine absolute Mehrheit. Auch die nun angestrebte vereinfachte Reform des Artikels 43 wird nicht leicht im Parlament durchzusetzen sein, da die Sozialisten einer Minderheitsregierung vorstehen.
Nach Ansicht der Bischofskonferenz kann Abtreibung "niemals ein Recht darstellen, da es kein Recht gibt, ein menschliches Leben zu beenden". In ihrer Botschaft betonen die Bischöfe, der Schutz des Lebens sei nicht nur eine Frage des Glaubens, sondern auch der Vernunft und Wissenschaft: "Die Biologie bestätigt einhellig, dass vom Moment der Befruchtung an ein lebender und eigenständiger menschlicher Organismus existiert."
Bischöfe: Moralische Widersprüchlichkeit
Bereits bei der jüngsten Vollversammlung kritisierte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Luis Argüello, es könne im selben Krankenhaus vorkommen, dass eine Gruppe von Ärzten entschlossen sei, einen fünfeinhalb Monate alten Fötus zu retten, während eine andere Gruppe von Ärzten im Nebenzimmer einen gleichaltrigen Fötus absichtlich töte: "Wir leben in einer Gesellschaft, die unter einem schwerwiegenden biopolitischen Paradoxon leidet."
In der neuen Erklärung der Bischöfe heißt es: "Diese moralische Widersprüchlichkeit ist ein Symptom für die Schwächung unserer Demokratie, die offenbar nicht in der Lage ist, die Schwächsten aller Lebewesen zu schützen: das ungeborene Leben."
Aktuell ist in Spanien Abtreibung bis zur 14. Woche ohne Angabe von Gründen möglich. Es gibt Ausnahmen bis zur 22. Woche, wenn die Gesundheit der Frau gefährdet ist oder der Fötus schwere Fehlbildungen aufweist. Eine jüngste Reform senkte das Mindestalter für eine Abtreibung ohne elterliche Zustimmung auf 16 Jahre und schaffte die vorgeschriebene Bedenkzeit ab.