Katholische Kirche erneuert Befürchtungen

Verbände fordern liberalere Abtreibungsregelung - Bischöfe üben Kritik

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Von KNA

Die Abtreibungsregelung in Deutschland soll liberalisiert werden – dies fordern gleich mehrere Verbände. Katholische Bischöfe kritisieren den Vorstoß.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich erneut gegen eine Liberalisierung der bestehenden Abtreibungsregelung ausgesprochen und einen entsprechenden Vorstoß von Verbänden kritisiert. Bei einer außerstrafrechtlichen Regelung bestehe die erhebliche Sorge, dass damit der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben werde, heißt es in einer Stellungnahme der Bischofskonferenz.

Zuvor hatten verschiedene Verbände einen Vorschlag vorgelegt, nach dem die Regelungen zur Abtreibung nicht mehr im Strafgesetzbuch stehen sollen und ein Abbruch der Schwangerschaft bis zur 22. Woche möglich sein soll. Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig.

Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung.

Bischöfe halten Papier für hochproblematisch

Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte im April Empfehlungen für eine Liberalisierung der Abtreibung vorgelegt. Union, AfD und FDP sind gegen eine Reform. Auch die katholische Kirche lehnt eine Streichung von Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch ab.

Beim nun vorgelegten Papier der Verbände, zu denen das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, der Deutsche Frauenrat, Doctors for Choice, Evangelische Frauen in Deutschland, Pro Familia, der Deutsche Juristinnenbund sowie Terre des Femmes gehören, haben drei Kommissionsmitglieder mitgewirkt.

Die Bischöfe erklären weiter, auch das Bundesverfassungsgericht betone, dass spätestens mit der Einnistung der befruchteten Eizelle von einem menschlichen Leben auszugehen sei. Hochproblematisch und in sich widersprüchlich sei, dass gerade die Schutzbedürftigkeit des Ungeborenen und sein völliges Angewiesensein auf die werdende Mutter eine Begründung für eine verminderte staatliche Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Kind darstellen solle.

Bischöfe fordern mehr Unterstützung für schwangere Frauen

Die Argumentation für eine außerstrafrechtliche Regelung sei nicht stichhaltig, so die Bischöfe. Eine Kriminalisierung oder Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren sowie von Ärztinnen und Ärzten gebe es durch die derzeitige Regelung nicht. Das geltende Beratungskonzept setze auf die letztverantwortliche Entscheidung der Frau nach dem Beratungsgespräch und trage damit ihrem Selbstbestimmungsrecht Rechnung.

Caritas: Beratungspflicht beibehalten

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen warben ebenfalls für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und für der geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch. Notwendig sei ein Rechtsrahmen, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nehme. Weiter heißt es, viele Frauen in Konfliktsituationen bräuchten Unterstützung, Schutz und Zeit, um sich entscheiden zu können.

Die Beratungspflicht biete die Gewähr, dass sie durch eine Beratung in oftmals komplexen und scheinbar unlösbaren Konfliktsituationen eine für sie passende Entscheidung treffen könnten.

Zum Reformvorschlag der Verbände auf frauenrechte.de

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