Hohe Zahlen 2023 – Anstieg auch im ersten Quartal 2024

Abtreibungen: Zahl in Deutschland bleibt auf hohem Niveau

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2023 wurden in Deutschland so viele Schwangerschaften abgebrochen wie zuletzt 2012. Die Zahl der Abtreibungen im ersten Vierteljahr 2024 stieg im Quartalsvergleich weiter an.

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bleibt hoch. Im ersten Quartal 2024 wurden rund 28.200 Abtreibungen gemeldet. Das waren knapp 2,3 Prozent mehr als im ersten Quartal 2023 (27.600) und 11,4 Prozent mehr als im vierten Quartal 2023 (25.300), teilt das Statistische Bundesamt mit. Die Gesamtzahl von 106.000 Abtreibungen 2023 in Deutschland war die höchste seit 2012 (107.000).

69 Prozent der Frauen, die im ersten Quartal 2024 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. Neun Prozent waren 40 Jahre und älter, drei Prozent jünger als 18. Rund 58 Prozent hatten vor der Abtreibung schon ein oder mehrere Kinder zur Welt gebracht.

Abtreibung nach Beratung

95 Prozent der gemeldeten Abbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen fünf Prozent der Fälle der Grund. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 84 Prozent in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 Prozent ambulant in Krankenhäusern.

Zu den Ursachen für den Anstieg der Zahlen erklärt das Statistische Bundesamt, diese seien "anhand der Daten nicht bewertbar". Insbesondere lägen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.

Politik diskutiert Abschaffung des Paragrafen 218

Derzeit diskutiert die Politik über eine mögliche Abschaffung von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch. Danach ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

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