Charlotte Knobloch: AfD-Wähler müssen merken, wen sie da gewählt haben

AfD rechtsextremer Verdachtsfall: Jüdische Vertreter loben Urteil

  • Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf, ist aus Sicht der früheren Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, "eine sehr gute Nachricht für die politische Kultur".
  • Knobloch sprach von einem "Sieg für den wehrhaften Rechtsstaat".
  • Auch das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte das Urteil.

Anzeige

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen darf, ist aus Sicht der früheren Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, "eine sehr gute Nachricht für die politische Kultur in unserem Land". "Es ist ein Sieg für den wehrhaften Rechtsstaat und ein klares Zeichen, dass die Demokratie den Umtrieben ihrer Gegner nicht tatenlos zusehen muss", sagte die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern.

Die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz sei auch deshalb richtig, "damit in Deutschland alle Menschen sicher und ohne Angst leben können", so Knobloch. "Wenn eine Partei Anleihen beim Nationalsozialismus nimmt und sich offen mit Feinden der Demokratie im In- und Ausland gemein macht, dann müssen die rechtsstaatlichen Institutionen sie genau im Auge behalten können."

"Schallende Ohrfeige" für die Partei

Letztlich sieht Knobloch aber auch die Deutschen selbst in der Pflicht: "Ich hoffe, dass nun endlich auch den Wählern der AfD bewusst wird, wen sie da in die Parlamente geschickt haben. Wer die AfD wählt, der wählt keinen 'Protest' - er unterstützt eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei."

Auch das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte das Urteil. Damit sei "der AfD und ihren biederen Verstellungsversuchen eine schallende Ohrfeige verpasst" worden, sagte der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner. "Die AfD darf und sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie nicht widerlegen konnte, eine durch und durch rechtsextreme Partei zu sein, die die Demokratie permanent zu destabilisieren versucht."

Das Urteil

Am Dienstag hatte das Kölner Verwaltungsgericht eine Klage der AfD gegen deren Beobachtung als Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz abgewiesen. Es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei", urteilen die Richter.

Zentralrats-Präsident Schuster: Gegen die AfD jetzt mit Verve weiterkämpfen
Auch der heutige Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, begrüßte die Gerichtsentscheidung. Dadurch werde "das wahre Gesicht der AfD, das vielfach Züge einer rechtsextremen Fratze trägt, endgültig sichtbar werden".

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sei im Bezug auf die AfD "seiner Funktion als Frühwarnsystem zum Schutz der Demokratie nachgekommen", und könne "viele Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen" vorweisen, sagte Schuster. Dennoch warnte er davor, das Gerichtsurteil als Ende der Diskussion zu sehen: "Die politische wie auch rechtliche Auseinandersetzung mit der AfD darf jetzt nicht enden, sondern muss nun erst recht mit Verve geführt werden."

Update 11.05 Uhr: Reaktion Schuster (Kasten)

Anzeige