Beauftragte Ataman: Sonderregeln nur noch für Verkündigungsberufe

Antidiskriminierungsbeauftragte: Arbeitsrechtsreform reicht nicht

  • Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hat die neue Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts kritisiert.
  • Die Reform gehe nicht weit genug, sagte Ataman.
  • Sie forderte die Abschaffung aller Ausnahmeregeln für verkündigungsferne Arbeitsverhältnisse.

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Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hat die neue Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts kritisiert. Die Reform gehe nicht weit genug, sagte Ataman. Sie forderte die Abschaffung aller Ausnahmeregeln für verkündigungsferne Arbeitsverhältnisse.

Ataman wertete die neue Grundordnung als "ersten, zu zögerlichen Schritt" für einen besseren Schutz kirchlicher Mitarbeitender vor Diskriminierung. Weitere Verbesserungen müssten folgen.

"Noch zu viele Ausnahmen"

Sie betonte, es sei "wichtig und überfällig", dass sich die Kirchen nicht mehr ins Privatleben ihrer Mitarbeitenden einmischten - "also bei Menschen, die in Scheidung leben oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft leben". Die Grundordnung enthalte aber zu viele Ausnahmen. So könne etwa eine Krankenpflegerin, die in einem katholischen Krankenhaus arbeitet, immer noch ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche austrete. Das sei ein "Einfallstor für Diskriminierungen".

Ataman sprach sich deshalb dafür aus, die im Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschriebene "Kirchenklausel", die Ausnahmerechte für kirchliche Arbeitgeber festschreibt, zu beschränken. Anforderungen an die Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeitenden sollte es zukünftig nur noch im engsten Verkündungsbereich geben.

Im AGG steht unter Paragraf 9, Absatz 1 der Passus, das eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften zulässig ist.

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