Übergriffe als „Blümchensex“ heruntergespielt

Anwalt von Kardinal Pell bittet um Entschuldigung für Aussagen

Der Verteidiger des wegen Missbrauchs verurteilten australischen Kardinals George Pell, Robert Richter, hat sich für das Herunterspielen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige als „Blümchensex“ öffentlich entschuldigt.

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Der Verteidiger des wegen Missbrauchs verurteilten australischen Kardinals George Pell, Robert Richter, hat sich für das Herunterspielen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige als „Blümchensex“ öffentlich entschuldigt. „Im Bestreben, eine milde Strafe zu erlangen, habe ich eine vollkommen unangemessene Wortwahl benutzt, für die ich mich bei allen zutiefst entschuldige, die diese in einer Weise interpretiert haben, wie sie nie gemeint war“, heißt es in einer Erklärung Richters vom Donnerstag.

Bei der Anhörung nach dem Schuldspruch, in der es um das angemessene Strafmaß auf der Grundlage des Urteils ging, hatte der Anwalt argumentiert, diese Straftaten seien nicht mehr als ein bloßer Fall von „Blümchensex“ gewesen. Vor Gericht hatte der Anwalt zudem betont, sein Mandant verdiene nur eine leichte Strafe, wenn man davon ausgehe, dass die sexuellen Übergriffe „weniger als sechs Minuten“ gedauert hätten.

 

Anwalt: Wollte das Leid nicht verharmlosen

 

Auch wenn der Anwalt weiter von der Unschuld seines Mandanten überzeugt ist, muss er in der Verhandlung darüber, welche Haftstrafe angemessen ist, zunächst von der Schuldfeststellung des Gerichts ausgehen und versuchen, ein möglichst mildes Urteil für die gerichtlich erkannte Tat zu erreichen.

Er habe niemals das Leid und die Verletzungen der Missbrauchsopfer verharmlosen wollen, schreibt Richter weiter. Die „Schwere des Verbrechens“ sei von Anfang durch das „Eingeständnis“ anerkannt worden, dass dafür eine „Haftstrafe gerechtfertigt ist“.

 

Pell in Haft, Berufung eingelegt

 

Der 77-jährige Pell war wegen Missbrauchs verurteilt worden. Das Gericht in Melbourne sah es als erwiesen an, dass er sich Mitte der 1990er Jahre in fünf Fällen an zwei zur Tatzeit 13-jährigen Jungen vergangen hat. Bis Mitte März soll das Strafmaß verkündet werden. Pell wurde am Mittwoch in ein Gefängnis in Melbourne überstellt. Anwalt Richter hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

19 Uhr: Die KNA hat die früher verbreitete Meldung umfassend berichtigt. Wir haben den Text an dieser Stelle ausgetauscht. (jjo.)

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