Bistum Münster nennt Aussage eines Minderjährigen als Grund

Anzeige gegen früheren Pfarrer von Bedburg-Hau erweitert

Das Bistum Münster erweitert die Strafanzeige gegen den früheren Leitenden Pfarrer der Pfarrei Heiliger Johannes der Täufer in Bedburg-Hau. Das teilte die Bischöfliche Pressestelle mit, ohne den Namen oder Details zum aktuellen Tatvorwurf zu nennen.

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Das Bistum Münster erweitert die Strafanzeige gegen den früheren Leitenden Pfarrer der Pfarrei Heiliger Johannes der Täufer in Bedburg-Hau. Das teilte die Bischöfliche Pressestelle am Dienstag mit. Den Namen des Priesters nennt sie weiterhin nicht, auch nicht Details zum aktuellen Tatvorwurf.

Das Bistum hatte nach eigenen Angaben Strafanzeige bei der Oberstaatsanwaltschaft Münster erstattet. Zwischenzeitlich sei dem Bistum bekannt geworden, dass auch ein Minderjähriger angibt, Betroffener des Verhaltens des Priesters zu sein. Auch der Staatsanwaltschaft Kleve liegt seit vergangener Woche eine Anzeige vor. Sie prüft, ob sie ein förmliches Ermittlungsverfahren einleitet.

 

Frühere Auffälligkeiten

 

Die Bischöfliche Pressestelle meldet, der Priester sei bereits an zwei früheren Stationen auffällig geworden. 2006, als er Pfarrer in Senden-Ottmarsbocholt gewesen sei, sei es zu sexuellen Annäherungen an einen Erwachsenen gekommen. Der Priester habe sich daraufhin einer psychologischen Beratung unterziehen müssen.

Auch 2011 in Kevelaer sei es zu „für einen Priester unangemessenen Kontakten“ gekommen, nämlich zum „Austausch elektronischer Nachrichten mit sexuellen Inhalten mit zwei erwachsenen Männern“. Der Priester habe daraufhin eine längere Therapie gemacht. Experten seien zur Einschätzung gekommen, ein weiterer Einsatz bedeute kein erhöhtes Rückfallrisiko, heißt es in der Meldung.

 

Bistum: Einsatz in Bedburg-Hau „im Nachhinein ein Fehler“

 

Angesichts der Ereignisse in Bedburg-Hau sei es im Nachhinein ein Fehler gewesen, dem Priester wieder eine leitende Aufgabe in der Seelsorge zu geben, erklärte der Leiter der Hauptabteilung Seelsorge-Personal im Bischöflichen Generalvikariat, Karl Render. Das Bistum werde „für die zukünftige Einsatzpraxis die notwendigen Konsequenzen ziehen“. Das gelte ungeachtet der Einschätzung der Experten nach der Therapie.

Bischof Felix Genn hatte den Pfarrer am 10. Dezember mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres vom priesterlichen Dienst freigestellt.

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