Katholikin könnte Pakistan nun verlassen - nach Deutschland?

Asia Bibi ist frei - Gericht lehnt Revision des Urteils ab

Die wegen Blasphemie angeklagte Katholikin Asia Bibi ist endgültig frei. Das Oberste Gericht des islamisch geprägten Pakistan lehnte am Dienstag eine Petition zur Überprüfung des Freispruchs ab.

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Die wegen Blasphemie angeklagte Katholikin Asia Bibi ist endgültig frei. Das Oberste Gericht des islamisch geprägten Pakistan lehnte am Dienstag eine Petition zur Überprüfung des Freispruchs ab. Der Antragsteller habe keinen Fehler im Urteilsspruch des Obersten Gerichts vom 31. Oktober nachweisen können, betonte das Gericht laut pakistanischen Medien.

Damit könnte für Asia Bibi ein Martyrium enden, das vor rund zehn Jahren begann. An einem heißen Tag im Juni 2009 arbeitete Asia Bibi gemeinsam mit anderen Frauen auf einer Farm in Ittanwali, ihrem Heimatdorf in der Provinz Punjab im Osten Pakistans. Durstig von der schweren Arbeit und der Mittagshitze ging sie zum Brunnen, um Wasser zu holen. Als sie auch den anderen Frauen den Wasserbecher anbot, kam es zum Streit.

Erste Katholikin, die wegen Blasphemie angeklagt war

Muslimische Frauen warfen Asia Bibi vor, als Christin das Wasser verunreinigt zu haben, und forderten sie auf, sich zum Islam zu bekennen. Asia Bibi weigerte sich nach Aussage der Frauen. Jesus und nicht Mohammed sei der wahre Prophet Gottes, habe sie erklärt. Sie selbst bestreitet diesen Hergang.

Im selben Jahr wurde sie als erste Katholikin in Pakistan wegen Blasphemie angeklagt - und 2010 zum Tode verurteilt. Blasphemie gilt in Pakistan als Kapitalverbrechen. In der Praxis werden darunter verächtliche Äußerungen und Taten gegen den Islam, den Koran und den Propheten Mohammed verstanden.

Acht Jahre durch die Instanzen

2014 bestätigte ein Gericht in Lahore das Todesurteil. Im Juli 2015 ordnete ein Gericht die vorläufige Aussetzung der Vollstreckung der Todesstrafe an. Das Berufungsverfahren verzögerte sich über Jahre. Laut pakistanischen Medien bedrohten islamistische Hardliner die Richter.

Acht Jahre lang ging der Fall durch die Instanzen. Menschenrechtler, Politiker und auch der Papst setzten sich für die Christin ein - ohne Erfolg. Dann wurde Asia Bibi am 31. Oktober 2018 überraschend freigesprochen. Das Verfassungsgericht hob das Todesurteil auf und ordnete ihre umgehende Entlassung aus dem Gefängnis an.

Rechtlich ist Ausreise nun möglich

Nach dem Freispruch kam es zu landesweiten Protesten. Die islamistische Organisation TLP forderte bei tagelangen, teils gewaltsamen Demonstrationen eine sofortige Vollstreckung der Todesstrafe. Die Regierung sagte daraufhin ein Ausreiseverbot für Asia Bibi bis zu einer etwaigen Revision des Freispruchs zu.

Diese lehnte das Oberste Gericht nun ab. Die Verhandlung in Islamabad fand unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Asia Bibi wurde von ihrem Anwalt Saiful Malook vertreten, der eigens aus seinem Exil in Europa nach Pakistan gekommen war. Nach dem Freispruch seiner Mandantin war Malook aus Pakistan geflohen.

Nach der heutigen Entscheidung steht einer Ausreise von Asia Bibi und ihrer Familie aus Pakistan rechtlich nichts mehr im Wege. In Pakistan ist die fünffache Mutter nicht mehr sicher. Seit ihrer Haftentlassung am 7. November lebte sie mit ihrer Familie unter hohen Sicherheitsvorkehrungen an einem geheimen Ort. Als mögliche Aufnahmeländer sind unter anderen Deutschland und Kanada im Gespräch.

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