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In diesem Frühjahr will der Bundestag ein Gesetz verabschieden, das Leitplanken für die Beihilfe zum Suizid setzt, Missbrauch verhindert und freiwillige Entscheidungen garantieren soll. Das Gesetz ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte. Zugleich formulierten die Richter ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben unabhängig von Alter oder Krankheit. Dazu könne die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden. Folgende Vorschläge gibt es:
Gesetzentwurf Castellucci u.a.
Ein Gesetzentwurf einer Gruppe um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Petra Pau (Linke) und Benjamin Strasser (FDP) wird derzeit von 85 Abgeordneten aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD unterstützt. Er will die Suizidbeihilfe über das Strafrecht regeln und sieht ein grundsätzliches Verbot der geschäftsmäßigen, also organisierten Sterbehilfe vor. Verstöße sollen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können.
Nicht rechtswidrig wäre die geschäftsmäßige Sterbehilfe demnach, wenn bestimmte Beratungspflichten und Wartezeiten erfüllt sind. Sterbewillige sollen mindestens zwei Untersuchungen durch Fachärzte für Psychiatrie oder Psychotherapie sowie mindestens eine weitere Beratung absolvieren. Zudem ist ein Verbot für die Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung vorgesehen.
Gesetzentwurf Lauterbach u.a.
Eine Gruppe um Karl Lauterbach (SPD), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Linke) will die Suizidbeihilfe in einem eigenen „Gesetz zur Wahrung und Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende“ regeln. Danach sollen sich Sterbewillige durch einen Arzt oder eine Ärztin nach Aufklärung ein tödlich wirkendes Medikament verschreiben lassen dürfen. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine Beratung durch eine staatliche anerkannte Beratungsstelle.
Festgeschrieben werden soll auch, dass Dritte ein Recht haben, Menschen beim Suizid Hilfe zu leisten und sie bis zum Eintritt des Todes zu begleiten. Niemandem soll aufgrund seiner oder ihrer Berufszugehörigkeit untersagt werden dürfen, diese Hilfe oder Begleitung zu leisten. Der Gesetzentwurf wird bislang von 68 Abgeordneten von SPD, Grünen, FDP und Linken unterstützt.
Gesetzentwurf Künast u.a.
Eine Gruppe um Renate Künast und Katja Keul (beide Grüne) schlägt ein „Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“ vor. Es unterscheidet verfahrenstechnisch zwischen Sterbewilligen in einer medizinischen Notlage und jenen, die sich nicht in einer medizinischen Notlage befinden. Im ersteren Fall sollen Ärztinnen oder Ärzte sowohl für die Verschreibung als auch für die Beratung zuständig sein.
Bei Sterbewilligen, die nicht in einer medizinischen Notlage sind, sollen die Betroffenen ihren Sterbewunsch glaubhaft darlegen und einen Antrag bei einer vom jeweiligen Land zu bestimmenden Stelle stellen. Weitere Voraussetzung ist unter anderem eine zweimalige Beratung in einer staatlich zugelassenen Beratungsstelle.
Der Entwurf sieht zudem Regeln für das Wirken von Hilfsanbietern vor, etwa zur Abgabe der tödlich wirkenden Medikamente. Für Hilfsanbieter ist eine Zulassung erforderlich.
Außerdem soll mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für andere oder zum Missbrauch für Straftaten eine Bescheinigung für die Abgabe des Betäubungsmittels zu erhalten. Als Ordnungswidrigkeit soll unter anderem die „grob anstößige“ Werbung geahndet werden können. Der Entwurf wird bislang von 45 Abgeordneten aus den Reihen von SPD und Grünen unterstützt.
Gruppenantrag zur Stärkung der Prävention
In einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag setzen sich zahlreiche Abgeordnete für eine Stärkung der Suizidprävention ein. Die Abgeordneten fordern eine Enttabuisierung und Entstigmatisierung von Suizidgedanken durch mehr Information und Aufklärung.
Durch verbesserte Lebensbedingungen müsse Suiziden vorgebeugt werden, etwa durch Armutsbekämpfung und Konzepte gegen Vereinsamung. Menschen mit Suizidgedanken bräuchten leicht erreichbare Angebote zur Beratung, Behandlung und Unterstützung am Lebensende.
Zudem solle der Zugang zu Suizidmitteln und -orten reduziert werden. Die Abgeordneten schlagen unter anderem einen bundesweiten Suizidpräventionsdienst vor, der Menschen mit Suizidgedanken und Angehörigen rund um die Uhr online sofortigen Kontakt mit geschultem Personal ermöglicht.
Haben Sie Suizidgedanken? Hier gibt es Hilfe
Menschen mit Suizidgedanken können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie ist unter den Rufnummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 täglich rund um die Uhr erreichbar, berät kostenfrei und anonym. Der Anruf findet sich weder auf der Telefonrechnung noch in der Übersicht der Telefonverbindungen wieder. Es gibt auch eine E-Mail-Beratung. Sie läuft über die Internetseite der Telefonseelsorge und ist daher nicht in Ihren digitalen Postfächern zu finden. Hier geht es zur Telefonseelsorge.