Warten auf bundesweite Ordnung – bis dahin „großzügige“ Auslegungen

Auch Bistum Münster plant Lockerungen für Religions-Lehrkräfte

  • Auch im Bistum Münster sollen Lockerungen für Lehrkräfte festgeschrieben werden, die katholischen Religionsunterricht erteilen.
  • Das erklärte Christian Schulte, Leiter der Abteilung Religionspädagogik im Generalvikariat, auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“.
  • Münster wolle allerdings die neue bundesweite Rahmenordnung für die „Missio canonica“ abwarten.

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Im Zug der Reform des kirchlichen Arbeitsrechts sollen auch im Bistum Münster Lockerungen für Lehrkräfte festgeschrieben werden, die katholischen Religionsunterricht erteilen. Das erklärte Christian Schulte, Leiter der Abteilung Religionspädagogik in der Schulabteilung des Generalvikariats, auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“. Münster wolle allerdings die neue bundesweite Rahmenordnung für die „Missio canonica“, die kirchliche Unterrichtserlaubnis, abwarten.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Missio-Ordnung im Bistum Hildesheim bereits entsprechend verändert ist. Dort dürfen jetzt zum Beispiel auch wiederverheiratete Geschiedene und Menschen, die in einer homosexuellen Partnerschaft leben, offiziell katholische Religion unterrichten.

Rechtssicherheit steht noch aus

„Im Bistum Münster wird die geltende Missio-Ordnung allerdings bereits großzügig ausgelegt“, sagte Schulte. So werde nicht mehr offensiv nach dem Familienstand gefragt. Bischof Felix Genn habe ihn schon vor Jahren ermutigt, anhand der persönlichen Situation der oder des Betroffenen zu urteilen und zu handeln, so Schulte.

Gleichwohl mahnen unter anderem homosexuell lebende Menschen und Vertreter kirchlicher Berufsgruppen an, im neuen katholischen Arbeitsrecht müsse es zu klaren Regelungen und Rechtssicherheit jenseits von „großzügiger Auslegung“ kommen.

Bundesweite Ordnung wird am 22. September beraten

Schulte sagte, die Konferenz der Leiter der Schulabteilungen der Generalvikariate werde am 22. September über die neue bundesweite Missio-Rahmenordnung beraten, ein Text liege vor. Für Münster nimmt Schulte an der Sitzung teil.

Beschlossen werde die Rahmenordnung in der Deutschen Bischofskonferenz. Einen Zeitpunkt konnte der Abteilungsleiter nicht nennen: „Im Moment wird ja auch die Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts insgesamt reformiert.“ In der Zwischenzeit bleibe es im Bistum Münster bei großzügigen Regelungen.

Lob für Hildesheim

Schulte freute sich über die Vorlage aus Hildesheim. Verlangt wird dort nun die „Bereitschaft, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen und in kritischer Loyalität zu einer lebendigen Kirche beizutragen, die positiv ausstrahlt und für junge Menschen einladend ist“. Die „kritische Loyalität“ sei eine Formulierung der Würzburger Synode der deutschen Bistümer aus den 1970er Jahren, „die ich auch gern nutze“, so Schulte.

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