Woher kommt das Geld, wer darf es behalten?

Auf dem Friedhof in Dinklage: Baggerfahrer findet 100.000 Euro

Auf dem Friedhof von St.-Catharina-Gemeinde in Dinklage hat ein Baggerfahrer vor Monaten 100.000 Euro gefunden. Keiner weiß, wie sie dorthin kamen. Gerichte werden entscheiden müssen, wer sie behalten darf.

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Bei einem Schatz läge die Sache auf der Hand, Münzen aus dem Mittelalter zum Beispiel. Für die gilt: Finder und Grundstückbesitzer teilen sich alles. Wie beim so genannten Lübecker Schatz von 1984. Damals war ein Baggerfahrer zufällig auf 400 Goldstücke und 20.000 Silbermünzen gestoßen. Wert: mehr als eine Million Euro.

Der Chef wollte seinen Arbeiter damals mit einer Flasche Weinbrand abspeisen, vom Landesvater gab es einen Scheck über 6000 Mark als Dankeschön. Ein Klacks verglichen mit dem, was das Gericht dem Mann am Ende zusprach: die Hälfte des Funds, mehrere 10.000 Mark.

Der Fall ähnelt dem, über den bald wohl oldenburgische Gerichte zu entscheiden haben und der als „Fund von Dinklage“ in die Rechtsgeschichte eingehen könnte. Wie in Lübeck ist es auch hier ein Baggerfahrer, der zufällig Geld entdeckt – auf dem Friedhof der St.-Catharina-Gemeinde.

 

Er hielt es für Abfall

 

Er sollte dort im vergangenen Sommer ein verwildertes Areal von Gestrüpp befreien. Eine Plastikdose im Wurzelwerk eines Strauchs hält er zunächst für Abfall, aber dafür ist sie zu schwer. Als er mit seinem Mitarbeiter den Behälter öffnet, trauen beide ihren Augen nicht: Drinnen stecken bündelweise Geldscheine. Später tauchen noch mehr Dosen mit Geld und weiteren Wertgegenständen auf. Am Ende des Junitages ist die Rede von einem sechsstelligen Geldbetrag.

Die Polizei lässt alles absperren und das Gelände mit Spürhunden absuchen. Die erste Vermutung: Vielleicht sind die beiden zufällig auf die Beute aus einem Raub oder einem Einbruch gestoßen. Aber alle Ermittlungen laufen ins Leere. Der Fund lässt sich keinem Verbrechen zuordnen. So gehen Geld und Wertsachen im Oktober an die Stadt Dinklage – und auch die damit verbundenen rechtlichen Fragen.

 

Kein Schatzfund

 

Bei den Banknoten vom Friedhof soll es sich um Euroscheine handeln. Die Dosen können also frühestens seit 14 Jahren in der Erde gesteckt haben. Zu kurz, um sie – wie die Lübecker Münzen – juristisch als Schatzfund einzuordnen. Aber um was handelt es sich dann? Um eine Fundsache vielleicht? Geld aus einer Unterschlagung? Und: Wer hat Anspruch auf das Ganze? Steht auch der Kirchengemeinde als Grundstückseigentümerin etwas zu? Oder bekommt der Finder alles, wie bei einem gefundenen Fahrrad, dessen Besitzer sich nicht beim Fundbüro meldet? Fragen über Fragen.

Derzeit liege alles in einem Bankschließfach, teilte Stadt-Pressesprecher Ansgar Westermann auf Nachfrage von „Kirche+Leben“ mit. Genauere Angaben zur Zusammensetzung würden weiterhin nicht gemacht.

Aus gutem Grund. Die Stadt wartet immer noch, ob jemand einen Besitzanspruch erhebt. Derjenige müsste den Inhalt der Dosen genau beschreiben können. Für diesen Fall stünde dem Finder wohl Finderlohn zu: fünf Prozent von den ersten 500 Euro und drei Prozent vom restlichen Wert. Nimmt man die niedrigste sechsstellige Summe an, also 100.000 Euro, so dürfte er sich über immerhin noch mindestens 3000 Euro freuen.

 

Ein Fall fürs Gericht

 

Und falls sich kein Eigentümer meldet? Dann wird der Fall wohl die Gerichte beschäftigen. Das sieht auch Andreas Windhaus so, Jurist im Bischöflich Münsterschen Offizialat in Vechta. Allein darüber, ob es sich bei den wertvollen Dosen von Rechts wegen überhaupt um eine Fundsache handele, lasse sich „juristisch vortrefflich streiten“, so Windhaus.

Das Problem: Keiner weiß, mit welcher Motivation und zu welchem Zweck die Dinge vergraben wurden. Und genau darauf kommt es dann an. Wurden sie wirklich verbuddelt und vergessen? Oder sollten sie später wieder hervorgeholt, also nur zeitlich begrenzt versteckt werden?

 

Rechtsgutachten eforderlich

 

Von der Bewertung solcher Fragen hängt ab, wer zu welchem Zeitpunkt ein Eigentumsrecht erworben haben könnte. Aufgrund der Wertes geht Andreas Windhaus davon aus, dass noch ein Rechtsgutachten zu dieser Frage erforderlich ist. „Eine rechtlich fundierte Aussage darüber, wem der Fund zuzurechnen ist, ist bei der aktuellen Kenntnislage schwierig“, sagt er.

Es überrasche ihn daher nicht, dass bereits mehrere Seiten Ansprüche angemeldet haben. Mit dem beauftragten Baggerfahrer, seinem Mitarbeiter, der Stadt Dinklage und der Kirchengemeinde kämen unterschiedliche Seiten als mögliche Anspruchsteller in Betracht.

 

Anspruch der Pfarrgemeinde

 

Um für den Fall des Falles keine Frist zu verpassen, hat auch Dinklages Pfarrer Johannes Kabon vorsorglich bei der Stadt den Anspruch der Pfarrei angemeldet. Er hofft vor allem auf eine eindeutige Entscheidung, ganz egal wie sie ausfällt. „Am wichtigsten ist, dass am Ende klar nachvollziehbar ist: Aus diesen oder jenen Gründen hat der oder der einen berechtigten Anspruch“, so der Pfarrer.

„Falls die Gemeinde etwas abbekommt, könnte man vielleicht die Wege auf dem Friedhof davon pflastern, damit man bei Regen nicht mehr durch Pfützen laufen muss“, sagt der Pfarrer. Er habe die Geschichte zuerst kaum glauben können. „Andererseits“, so sagt er augenzwinkernd: „Wenn jemand etwas verstecken wollte, dann hat er alles eigentlich richtig gemacht. Ein Friedhof ist ein todsicheres Versteck.“ Eigentlich

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