Im Bistum werden jährlich 20 Millionen Euro zusätzlich benötigt

Ausstieg bei den Kindertageseinrichtungen droht

Für Bernhard Brügging ist die Lage ernst. „Wenn sich die Finanzierung der Kindergärten nicht ändert, müssen wir den Kirchengemeinden empfehlen, defizitäre Einrichtungen zu schließen“, so der Experte im Bischöflichen Generalvikariat Münster.

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Für Bernhard Brügging ist die Lage ernst. „Wenn sich die Finanzierung der Kindergärten nicht ändert, müssen wir den Kirchengemeinden empfehlen, defizitäre Einrichtungen zu schließen“, so der Leiter der Abteilung Kirchengemeinden im Bischöflichen Generalvikariat.

Dass dies keine fernen Zukunftsperspektiven sind, wird schon daran deutlich, dass das Bistum den Gemeinden bereits empfohlen hat, bei gleichbleibender finanzieller Schieflage Einrichtungen aufzugeben. Das Kinderbildungsgesetz (Kibiz) von 2008 sieht Brügging als ursächlich für den Missstand. Nach diesem Gesetz findet die Kostenerstattung über so genannte Kindpauschalen statt. „Diese sind einfach zu niedrig“, betont Brügging. Dieses Verfahren habe genau zwei Jahre funktioniert, danach rutschten immer mehr Einrichtungen in den defizitären Bereich.

 

„Schließungen wollen wir unbedingt verhindern“

 

Für die Coesfelder Anna-Katharina-Kirchengemeinde zum Beispiel bedeutet dies bei fünf Kindergärten einen Jahresfehlbetrag von 197.000 Euro. „Schließungen wollen wir unbedingt verhindern“, erklärt Pfarrer Johannes Hammans. Doch bei einem Gesamtetat der Gemeinde von 555.000 Euro kann sie sich diese Defizite nicht mehr leisten.

„Dabei sind noch nicht einmal die freiwilligen Ausgaben mitgerechnet, die das Bistum zusätzlich leistet“, sagt Gisela Niehues, Referatsleiterin „Tageseinrichtungen für Kinder“. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die qualifizierte Fort- und Weiterbildung des Personals. Insgesamt erbringt das Bistum im Jahr freiwillige Zusatzleistungen in einem Gesamtrahmen von sechs Millionen Euro. Allein die Förderung von Berufspraktikanten schlägt hier mit 1,6 Millionen Euro zu Buche.

„Sicherlich versuchen wir auch Kosten zu sparen“, so Brügging. Dabei soll es keine Abstriche an der Qualität geben. Doch die Möglichkeiten sind schnell ausgeschöpft. „Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, dass gut 90 Prozent der Kosten im Personalbereich liegen“, stellt der Abteilungsleiter fest. Genau hier hätten die kirchlichen Einrichtungen einen strukturellen Nachteil. „Da die Kirche schon sehr lange im Bereich der Kindergärten präsent ist, haben wir altersbedingt auch höhere Personalkosten“, sagt er.

 

Kommunen an Verlusten beteiligen

 

So bemüht sich das Bistum nunmehr darum, die Einnahmesituation zu verbessern. 40 Prozent der Kindergartenplätze werden für die Kommunen vorgehalten, die gesetzlich verpflichtet sind, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu bedienen. „Bislang übernehmen die Kommunen für diese Plätze aber nur den zwölfprozentigen Trägeranteil“, erläutert Brügging. Das Bistum fordert nun, dass sich die Kommunen auch entsprechend an den Verlusten beteiligen.

„Die Gespräche sind durchaus konstruktiv, aber ausgesprochen schwierig“, stellt Brügging fest. Sowohl das Land also auch die Kommunen stimmen darin überein, dass die Beteiligung der öffentlichen Hand höher ausfallen müsste, allerdings könnten sich das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen nicht darüber einigen, wer welche Kostenanteile übernehmen solle.

Dies bestätigt auch Familienministerin Ute Schäfer (SPD). Bereits im vorigen Jahr teilte sie die Einschätzung, „dass die Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung verbessert werden“ müssten. Dazu gehöre auch eine bessere Finanzierung für die 9.200 Kitas in Nordrhein-Westfalen.

 

Ergebnisse im Herbst erwartet

 

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation sei das Land aber alleine nicht in der Lage, „eine umfassende Neugestaltung des Finanzierungssystems“ zu realisieren. Faktisch sei im vergangenen Jahr nichts passiert, das die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen verbessert hätte. Wie Lars Rehling, stellvertretender Pressesprecher des Familienministeriums aber jetzt mitteilte, „analysiert das Familienministerium gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien und kommunalen Träger die Auskömmlichkeit der Finanzierung“. Über eine Änderung werde auf Grundlage eben dieser Untersuchung entschieden. Ergebnisse, so Rehling, erwarte er diesen Herbst.

„Wenn es da nicht zu einer Verbesserung kommt, müssen wir die Notbremse ziehen“, stellt Gisela Niehues unmissverständlich klar. Diese Notbremse hat den Namen Haushaltsstrategiekonzept (HSK). In diesem Konzept befindet sich auch die Coesfelder Anna-Katharina-Gemeinde. Hierbei handelt es sich um ein auf drei Jahre angelegtes Konsolidierungsprogramm. Entweder greift es nach drei Jahren, oder die Einrichtung muss geschlossen werden. Wie ein solches Ausstiegsszenario aussehen könnte, darüber besteht im Bistum bereits Klarheit.

 

Ausstieg oder Reform der Kindpauschale

 

„Es wird selbstverständlich nicht so sein, dass wir eine Einrichtung von heute auf morgen schließen“, beruhigt Brügging. Es werde vielmehr über einen Zeitraum von drei Jahren unter Berücksichtigung der laufenden Betreuungsverträge abgebaut.

Für Bernhard Brügging könnte eine praktikable Lösung in einer Reform der Kindpauschale stecken. Derzeit werden die Pauschalen jährlich um 1,5 Prozent angehoben. Ein Wert, der aktuell nicht ausreicht. „Mir wäre es lieber, wenn wir eine indexbasierte Anpassung hätten“, schlägt der Abteilungsleiter vor. Dadurch würde sich die Kindpauschale an der Entwicklung der tatsächlichen Betriebskosten orientieren.

Eines stellt Bernhard Brügging dabei deutlich heraus: „Der Kirche geht es hierbei nicht darum, dass der Trägeranteil von zwölf Prozent gesenkt wird.“ Auf der anderen Seite soll dieser Anteil aber nicht durch eine Verlustabdeckung indirekt erhöht werden. Dabei müsse auch berücksichtigt werden, dass mit den Pauschalen Rücklagen gebildet werden könnten. Mit diesen Rücklagen könnten notwendige Instandhaltungsmaßnahmen finanziert werden.

Zahlen
Im Bistum Münster sind derzeit 665 Tageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. In diese Einrichtungen gehen 44.798 Jungen und Mädchen, die von ca. 7.800 Erzieherinnen und Erziehern betreut werden. Nur in den Kindergartenjahren 2008 / 2009 und 2009 / 2010 konnte das Betriebsergebnis aller Einrichtungen positiv gestaltet werden. Seit dem Jahr 2010 / 2011 ist dies negativ und beläuft sich im Kindergartenjahr 2015 / 2016 auf knapp 20 Millionen Euro. Im Bereich der Investitionskosten wurden in den kirchlichen Einrichtungen seit 2008 insgesamt 250 Millionen Euro investiert, wovon das Bistum 25 Millionen Euro übernommen hat. Investiert wurde vor allem in bauliche Maßnahmen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren. In Nordrhein-Westfalen sind 25 Prozent aller Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft.

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