Wann kommt die endgültige Entscheidung? Wird der Rücktritt angenommen?

Auszeit für Erzbischof Heße – wie geht es jetzt weiter?

Anzeige

Papst Franziskus hat dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße nach seinem Rücktrittsgesuch zunächst eine Auszeit gewährt. Wir beantworten wichtige Fragen.

Was bedeutet die Entscheidung des Papstes?

Franziskus hat zunächst nur die Schritte bestätigt, die Heße selbst ergriffen hat: Der ehemalige Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln hatte nach der Vorstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens am 18. März dem Papst seinen Rücktritt als Erzbischof von Hamburg angeboten und seine Amtsgeschäfte sofort darauf niedergelegt. Franziskus hat nun Zeit, in aller Ruhe über die Rücktrittsbitte zu entscheiden. Formal ist eine „Auszeit“ für Bischöfe im Kirchenrecht nicht vorgesehen.

Wer ist jetzt Erzbischof von Hamburg?

Heße bleibt während der Auszeit Erzbischof von Hamburg, der Bischofssitz ist nicht vakant. Der Erzbischof lässt lediglich die Ausübung seines Amtes auf unbestimmte Zeit ruhen. Das Verfahren zur Wahl eines Nachfolgers wird nicht in Gang gesetzt.

Wer leitet das Erzbistum während der Auszeit des Bischofs?

Generalvikar Ansgar Thim, Chef der Bistumsverwaltung, übernimmt kommissarisch die Bistumsleitung. Er kann aber keine Grundsatzentscheidungen treffen und keine Pfarrer ernennen. Liturgische Handlungen wie Firmungen, die einem Bischof vorbehalten sind, übernimmt Weihbischof Horst Eberlein.

Wann entscheidet Franziskus über Heßes Rücktrittsangebot?

Dazu gibt es keine Frist. Der Papst kann schnell entscheiden, nur aufgrund des vorliegenden Rücktrittsgesuches. Er kann sich aber auch in der Bischofskongregation zusätzlich erkundigen. Wann und wie er entscheidet, ist allein seine Sache. Das gilt auch für die Frage, ob er selbst das Gespräch mit Erzbischof Heße sucht.

Hat es bereits ähnliche Fälle gegeben?

Dem wegen eines Finanzskandals in die Kritik geratenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst verordnete Papst Franziskus nach dessen Rücktrittsbitte im Oktober 2013 zunächst auch eine Auszeit. Den Amtsverzicht nahm der Papst erst im März 2014 an, fünf Monate später. Ein Rücktrittsangebot des wegen Nichtanzeige von Missbrauchsfällen verurteilten französischen Kardinals Philippe Barbarin hatte der Papst hingegen 2019 zunächst abgelehnt. Der Erzbischof von Lyon nahm sich daraufhin selbst eine Auszeit. Eine zweite Rücktrittsbitte des inzwischen freigesprochenen Barbarin nahm Franziskus 2020 an.

Was passiert, falls der Amtsverzicht nicht angenommen werden sollte?

Dann bliebe Erzbischof Heße im Amt. Einen Anspruch auf Annahme des Amtsverzichts hat ein Bischof nicht. Das Erzbistum Hamburg schreibt aber auf seiner Internetseite: „Wir gehen davon aus, dass Rom die Bitte des Erzbischofs respektiert.“

Anzeige