Vor den geplanten Verschärfungen im Infektionsschutzgesetz

Bätzing: Freiheitsrechte in Pandemie mit Augenmaß einschränken

  • Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, appelliert an Bundestag und Bundesregierung vor der Entscheidung über das Infektionsschutzgesetz.
  • Wenn zur Pandemie-Bekämpfung Freiheitsrechte eingeschränkt würden, müsse das mit Augenmaß geschehen, so Bätzing.
  • „Freiheitsrechte gelten nie unbegrenzt, sie werden immer durch die Grundrechte der Anderen beschränkt.“

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Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, ruft Bundestag und Bundesregierung bei der Entscheidung über das Infektionsschutzgesetz zu Augenmaß auf. „Während der zweiten Welle wurde um den Inzidenzwert von 30 heftig gestritten. Mittlerweile ist die 100 schon weit weg“, sagte Bätzing den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. „Wenn zur Bekämpfung der Pandemie Freiheitsrechte eingeschränkt werden, muss das mit Augenmaß geschehen.“

Jeder Eingriff in Grundrechte müsse ausbalanciert sein. „Die Freiheitsrechte gelten nie unbegrenzt, sie werden immer durch die Grundrechte der Anderen beschränkt“, sagte der Limburger Bischof. „Die negativen Folgen des Lockdowns wie etwa Niedergang der Wirtschaft, soziale Vereinsamung, psychische Probleme und Bildungsdefizite dürfen nicht aus dem Blick geraten.“

 

„Viele Familien leben in kleinen Wohnungen - die halten das nicht ewig aus“

 

Bätzing forderte, neben den Inzidenzzahlen auch „das Machbare“ in den Blick zu nehmen. „Damit meine ich, Menschen müssen ihr Leben eigenständig und frei führen können. Dazu gehören Kultur ebenso wie Schule, Sport, Kita oder Bummeln durch Geschäfte. Viele Familien leben mit ihren Kindern in kleinen Wohnungen - die halten das nicht ewig aus“, so Bätzing.

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