Gesetzesänderung erschwert Arbeit der Landjugenden

Bauantrag und WC-Konzept – das Aus für Scheunenfeten in Niedersachsen?

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Die niedersächsische Landjugend kritisiert die Änderung der Versammlungsstättenverordnung des Landes. Denn für die bei der Landjugend beliebten Scheunenfeten ist jetzt ein Bauantrag nötig. Neue Anforderungen zu Brandschutz und Standsicherheit gehen aus Sicht der Landjugend viel zu weit. Sie sagt, nun brauche es Bestuhlungs- und Entwässerungspläne, Parkplatz- und Toilettenkonzepte, ehe Kommunen ein Scheunenfest genehmigen können. Torben Kessen, Sprecher der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB) in Niedersachsen, fordert im Interview eine vereinfachte Regelung für Scheunenfeten.

Scheunenfeten der Landjugend sind nicht mehr ohne weiteres möglich. Warum?

Wir haben Probleme mit einer Gesetzesänderung, die die Landesregierung 2021 vorgenommen hat. Damals hat Corona noch gewütet, an Feste war nicht zu denken. Es gab eine Änderung in der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung. Da gab es den Paragrafen 47, der es Landkreisen und Kommunen ermöglichte, Scheunenfeten – etwa zu Erntedank – zu genehmigen. Es geht um Orte, die nicht unbedingt dafür ausgelegt sind, dort zu feiern: Hallen oder ältere Scheunen, wo sonst Landwirte ihre Maschinen parken. Jetzt wurde Paragraf 47 gestrichen. Dadurch ist die gesamte Rechtslage in die niedersächsische Bauordnung gewandert. Jetzt muss man für Orte, an denen man feiern möchte, die aber nicht hauptsächlich dafür ausgelegt sind, pauschal erstmal einen Bauantrag stellen. Für unsere Ortsgruppen ist das ein erheblicher Mehraufwand.

Gibt es jetzt also keine Scheunenfeten mehr?


Torben Kessen ist Beisitzer im Vorstand der KLJB Landesverband Oldenburg. Er gehört der Ortsgruppe der KLJB in Bevern an. | Foto: privat

Die Thematik ist im Juni 2022 das erste Mal aufgeploppt, als Ortsgruppen im Emsland feiern wollten. Für uns hat das die Erntedankfestsaison getroffen. Es war sehr schwierig, mit den Landkreisen eine Übereinkunft zu treffen, dass Feste genehmigt werden. Letztendlich haben wir es bei fast allen Erntedankfesten hinbekommen. Es war aber mit erheblichem Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Wenn Planungsbüros oder Gutachten ins Spiel kommen, dann landen wir schnell im vierstelligen Bereich. Wir hatten auch leider einen Fall, dass ein Landkreis eine Woche vor dem Fest den Bauantrag abgelehnt hat. Dann musste die Landjugend die Scheunenfete absagen. Das hat uns nochmal vor Augen geführt, dass es so nicht weitergehen kann: Da waren ja schon alle Vorbereitungen getroffen, es gab Öffentlichkeitsarbeit, die Scheune wurde vorbereitet.

Hat die Politik auf die Stellungnahme der Landjugend schon reagiert?

Wir versuchen gerade, einen Termin im Wirtschaftsministerium von Minister Olaf Lies zu bekommen. Wir hoffen, dass wir ihm auch persönlich unsere Sichtweise darlegen können und möchten das Thema gerne im gemeinschaftlichen Dialog klären. Wir hoffen, dass die Landesregierung gesprächsbereit ist. Wie man hört, ist auch die Opposition unserer Position nicht abgeneigt. Da erhoffen wir uns eine möglichst breite politische Unterstützung.

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