Benediktinerin Mechthild Thürmer wollte Frau vor Abschiebung bewahren

Bayerische Äbtissin muss wegen Kirchenasyls vor Gericht

Mutter Mechthild Thürmer (62), Äbtissin des Benediktinerinnenklosters Maria Frieden in Kirchschletten, muss sich wegen der Gewährung von Kirchenasyl vor Gericht verantworten. Einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe hatte sie abgelehnt.

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Mutter Mechthild Thürmer (62), Äbtissin des oberfränkischen Benediktinerinnenklosters Maria Frieden in Kirchschletten, muss sich wegen der Gewährung von Kirchenasyl vor Gericht verantworten. Der Prozess vor dem Amtsgericht Bamberg ist für den 31. Juli angesetzt. Die Ordensfrau hatte im Herbst 2018 eine Eritreerin aufgenommen, die nach Italien abgeschoben werden sollte. Einen Strafbefehl wegen „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“, verbunden mit einer Geldstrafe von 2.500 Euro, lehnt sie ab.

Beobachter messen dem Prozess eine allgemeine Bedeutung bei. Seit Jahren warten Rechtsanwälte und kirchliche Unterstützer von Kirchenasyl-Gewährenden auf eine Grundsatzentscheidung der Justiz zur Strafbarkeit dieser Praxis. Bisher haben die bayerischen Staatsanwaltschaften in den allermeisten Fällen die Verfahren „wegen geringer Schuld“ sanktionslos eingestellt. Zuletzt erlegten sie den Beschuldigten wiederholt Geldzahlungen auf, die diese akzeptierten.

UPDATE: Verhandlung verschoben
Die für den 31. Juli angesetzte Hauptverhandlung vor dem Bamberger Amtsgericht wurde abgesagt, wie ein Gerichtssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Möglicherweise sei noch ein weiteres Verfahren gegen die Ordensfrau anhängig, hieß es zur Begründung. Dies wolle der Vorsitzende Richter abwarten. | 21.07.2020 KNA/mn

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