Staatsanwaltschaften prüfen strafrechtlich Relevanz von Verdachtsfällen

Bayerns Justiz fordert nach Missbrauchsstudie Kirchen-Akten an

Durch die Presseerklärung der Kirche zur MHG-Studie habe man „Informationen erhalten, die den Anfangsverdacht möglicher Straftaten begründen könnten“, begründet etwa die Staatsanwaltschaft Bamberg.

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Die Justiz in Bayern hat als Konsequenz aus der Missbrauchsstudie von den katholischen Bistümern im Freistaat Akten angefordert. Das bestätigten Sprecher der drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Durch die Presseerklärung der Kirche zur MHG-Studie habe man „Informationen erhalten, die den Anfangsverdacht möglicher Straftaten begründen könnten“, heißt es etwa aus Bamberg. Dem müsse die Justiz nach dem Legalitätsprinzip nachgehen. „Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die in der Studie genannten Verdachtsfälle strafrechtlich relevant sind.“

 

Keine konkreten Hinweise auf bestimmte Straftaten

 

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München erklärte, zwar ergäben sich aus der Untersuchung im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz unmittelbar keine konkreten Hinweise auf bestimmte Straftaten. Ihr lägen jedoch „sicherlich nach Ort, Zeit und Beteiligten konkretisierte Sachverhalte zugrunde“. Zur Prüfung, inwieweit hier verfolgbare Straftaten vorlägen und daher Ermittlungen aufzunehmen seien, blieben die Staatsanwaltschaften somit auf die Unterstützung durch die kirchlichen Institutionen angewiesen.

Deshalb habe sich die Münchner Generalstaatsanwaltschaft schriftlich an die Bischöflichen Ordinariate in ihrem Bezirk gewandt und diese aufgefordert, einschlägige Fälle bei den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften zur Anzeige zu bringen, falls die katholische Kirche über entsprechende Informationen verfüge. „Wir nehmen insoweit die katholischen Bischöfe beim Wort, die öffentlich alle Anstrengungen zur Aufklärung von sexuellem Missbrauch zugesichert haben“, so der Sprecher.

 

Ordinariate unterstützen Untersuchung

 

Der Sprecher der Bamberger Generalstaatsanwaltschaft sagte, die Ordinariate in Bamberg und Würzburg hätten gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg bereits erklärt, „dass sie die strafrechtliche Überprüfung vollumfänglich unterstützen werden“. Im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg wurde das Thema an die Staatsanwaltschaft Regensburg gegeben. Dort werte man derzeit die Studie aus und fordere bei Bedarf weitere Informationen von der Kirche an, so ein Sprecher.