Vorstoß von Ministerin Giffey geht nicht weit genug, sagt Bundesvorsitzende Lisi Maier

BDKJ: Jugendliche sollen schon mit 14 wählen dürfen

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) schlägt vor, schon Menschen ab 16 Jahren wählen zu lassen. Wie sieht Lisi Maier den Vorstoß, die Bundesvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)?

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Am 31. Juli 1970 trat ein Gesetz in Kraft, das das Wahl-Alter für Bundestagswahlen von 21 auf 18 Jahre senkte. 50 Jahre später schlägt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vor, schon Menschen ab 16 Jahren wählen zu lassen. Die Bundesvorsitzenden von SPD und Grünen, Saskia Esken und Robert Habeck, stimmen zu. Wie sehen das die katholischen Jugendverbände? Wir haben Lisi Maier gefragt, die Bundesvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Er vertritt 17 Verbände mit 660.000 Mitgliedern.

Frau Maier, wie bewertet der BDKJ den Vorstoß, das Wahl-Alter bei allen politischen Wahlen auf 16 Jahre zu senken?

Wir halten den Schritt für längst überfällig. Der BDKJ setzt sich schon länger dafür ein, das Wahl-Alter sogar auf 14 zu senken. In der Verbandsarbeit erleben wir, dass Jugendliche ab 14 Jahren auf verschiedene Weise Verantwortung übernehmen. Das ist ein Alter, in dem man ihnen auch eine politische Entscheidung zutrauen kann.

Was entgegnen Sie denen, die das Wahlrecht weiter an die Volljährigkeit koppeln wollen?

Vieles ist schon nicht mehr mit der Volljährigkeit verknüpft. Beim Strafrecht wird es zum Beispiel ab 14 Jahren ernst. Den Auto-Führerschein darf man auch machen, bevor man 18 ist. Bei der Bundeswehr können sich schon Jüngere bewerben und haben dann sogar mit Waffen zu tun. Bei vielen Angelegenheiten übernehmen Jugendliche unter 18 Jahren Verantwortung für sich und andere – aber bei der Bundestagswahl nicht? Zudem besagen die Sinus-Jugendstudien – erst vergangene Woche haben wir die neueste vorgestellt: Viele Jugendliche sind schon politisch interessiert, sie fühlen sich aber zu wenig beteiligt. Das zeigt übrigens auch „Fridays for Future“.

Im Bistum Münster können Jugendliche ab 14 Jahren den Pfarreirat mitwählen, beim Kirchenvorstand gibt es zwei Altersgrenzen. Im nordrhein-westfälischen Bistumsteil können Jugendliche ab 18 Jahren wählen, wählbar sind sie mit 21 Jahren. Bei den Kirchenausschüssen in Niedersachsen gilt: Wahlrecht ab 16, wählbar ab 18 Jahre. Wie erklären Sie sich die Unterschiede?

Ich vermute, das hat damit zu tun, dass Kirchenvorstände vor allem auch Finanzverantwortung tragen. Aber wir finden diese Unterscheidung nicht richtig. Gerade die Altersgrenze von 21 ist doch ein Relikt der Siebzigerjahre! Jugendliche müssen doch auch schon finanzielle Entscheidungen für sich treffen.

Wie nimmt die Politik eigentlich wahr, dass bei kirchlichen Wahlen 14-Jährige beteiligt sind?

Mit Interesse. Bei einem Besuch in der Kinderkommission des Bundestags habe ich den Satz gehört: „Bei euch wählen sie mit 14 – und die Kirche gibt es trotzdem noch!“

Das Wahl-Alter
Derzeit dürfen 16- und 17-Jährige in zehn Bundesländern bei Kommunalwahlen mitwählen, darunter in NRW und Niedersachsen. In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein können sie sich auch an Landtagswahlen beteiligen. Für Bundestag und Europaparlament gilt weiter die Grenze 18 Jahre. Wählbar sind Menschen bei sämtlichen politischen Wahlen ab 18 Jahren. | epd, jjo

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