Auch die Ansprache von Betroffenen durch Bistümer hält sie für problematisch

Beauftragte Claus: Kirchen müssen Betroffenen-Beteiligung verbessern

  • Nach Ansicht der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, gibt es bei der Beteiligung von Betroffenen bei der Aufarbeitung noch Reformbedarf bei den Kirchen.
  • So habe die katholische Kirche die Kriterien für die Aufgaben innerhalb der Betroffenenräte nicht ausreichend genug formuliert, sagte Claus.
  • Zudem müssten sich die Bistümer fragen, ob es reiche, Ausschreibungen für entsprechende Beteiligungsgremien nur auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen, oder ob es geschickt sei, dass die Bistumsleitung Betroffene direkt anspreche.

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Nach Ansicht der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, gibt es bei der Beteiligung von Betroffenen bei der Aufarbeitung noch Reformbedarf bei den Kirchen. So habe die katholische Kirche die Kriterien für die Aufgaben innerhalb der Betroffenenräte nicht ausreichend genug formuliert, sagte Claus der Katholischen Nachrichten-Agentur. Es gebe auch keine klare Erwartungshaltung.

Zudem müssten sich die Bistümer fragen, ob es reiche, Ausschreibungen für entsprechende Beteiligungsgremien nur auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen, oder ob es geschickt sei, dass die Bistumsleitung Betroffene direkt anspreche. "Dann melden sich eher sehr kirchennahe Menschen, was wiederum die Frage noch der Unabhängigkeit aufwirft", so Claus. Sie sei sehr gespannt auf das erste Treffen der Aufarbeitungskommissionen, die in den meisten Bistümern inzwischen eingerichtet seien. Die Zusammenkunft ist für den 19. September geplant.

Skepsis auch bei evangelischer Kirche

Mit Blick auf die Betroffenenbeteiligung der evangelischen Kirche äußerte sich die Missbrauchsbeauftragte ebenfalls skeptisch. Nach einem ersten gescheiterten Versuch 2021 gebe es zwar eine neue Struktur der Beteiligung, allerdings sei kein neues Verfahren aufgesetzt worden, neue Betroffene für eine Mitwirkung zu gewinnen. Sie sei sich nicht sicher, ob sich die Kirchenleitung richtig damit auseinandergesetzt habe, sagte Claus.

Zugleich wies sie den Vorwurf zurück, die Kirchen bürdeten den Betroffenen Verantwortung für die Aufarbeitung auf. "Das stimmt so nicht." Betroffene seien beteiligt, um mögliche dunkle Flächen auszuleuchten, die ansonsten vielleicht nicht gesehen würden, um Kriterien einzubringen und über Standards zu sprechen. Das heiße aber nicht, Verantwortung zu übernehmen. "Das müssen die Institutionen", so Claus. Der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, hatte im Juni erklärt, Betroffenen werde in der katholischen Kirche durch ihre Beteiligung an den Betroffenenräten Verantwortung zugeschoben.

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