Forensische Gutachten künftig Pflicht

Bedburg-Hau: Bischof Genn kündigt Konsequenzen an

Bischof Felix Genn aus Münster will Konsequenzen aus dem Fall des entpflichteten Leitenden Pfarrers von Bedburg-Hau ziehen. Genn äußert auch Selbstkritik.

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Bischof Felix Genn aus Münster will Konsequenzen aus dem Fall des entpflichteten Leitenden Pfarrers von Bedburg-Hau ziehen. Bei Fehlverhalten mit Bezug zum Thema Sexualität brauche es künftig „nicht nur eine Therapie, sondern auch ein wissenschaftlich fundiertes forensisches Gutachten“, sagte Genn der „Rheinischen Post“. Dies werde künftig „immer die Grundlage sein“, ehe über den weiteren Einsatz des Betroffenen entschieden werde.

Der zuletzt in Bedburg-Hau tätige Priester habe an früheren Stationen „Erwachsene sexuell bedrängt“, sagte der Bischof. Der Geistliche habe daraufhin eine Therapie gemacht; Experten seien zum Schluss gekommen, es gebe kein erhöhtes Rückfallrisiko. Das sei „offenbar eine Fehleinschätzung“ gewesen. Genn sagte weiter, wegen der Bewertung der Experten habe das Bistum ein forensisches Gutachten in dem Fall nicht für nötig gehalten.

 

„Künftig über Vorgeschichte informieren“

 

Was der Priester in Bedburg-Hau getan haben soll, kommuniziert das Bistum weiterhin nicht, auch nicht den Namen des Beschuldigten. Laut Staatsanwaltschaft liegen Anzeigen wegen Beleidigung vor, die sich auf einen Handy-Chat beziehen.

Genn kündigte an, künftig „noch transparenter mit solchen Fällen umgehen“ zu wollen. „So müssen diejenigen, die im Kontakt mit einem auffällig gewordenen Priester stehen werden, von seiner Vorgeschichte wissen“, betonte der Bischof. Er benenne dies „selbstkritisch“. Diese Offenheit reiche, soweit die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten dies zulassen.

Welche Konsequenzen der Fall Bedburg-Hau strafrechtlich hat, ist noch offen. Die Staatsanwaltschaft Kleve prüft anhand der eingegangenen Anzeigen und Unterlagen, ob sie ein förmliches Ermittlungsverfahren einleitet.

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