Anwalt Wastl: "Schlag ins Gesicht" für fundierte Aufarbeitung

Benedikts Notizen: Missbrauchsgutachter rügt angekündigte Vernichtung

  • Der Münchner Missbrauchsgutachter und Rechtsanwalt Ulrich Wastl sieht die angekündigte Vernichtung von Aufzeichnungen des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. kritisch.
  • "Für eine fundierte Aufarbeitung wäre dies ein Schlag ins Gesicht", sagte Wastl, der das Gutachten für das Erzbistum München erstellt hatte.
  • Benedikts Privatsekretär Georg Gänswein hatte mitgeteilt, der Verstorbene habe ihn beauftragt, sämtliche Notizen nach seinem Tod zu vernichten.

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Der Münchner Missbrauchsgutachter und Rechtsanwalt Ulrich Wastl sieht die angekündigte Vernichtung von Aufzeichnungen des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. kritisch. "Für eine fundierte Aufarbeitung wäre dies ein Schlag ins Gesicht", sagte Wastl, dessen Kanzlei 2022 ein Missbrauchsgutachten im Auftrag des Erzbistums München und Freising vorgelegt hatte, der "Süddeutschen Zeitung".

"Es wäre aber auch für die Kirche schädlich. Es blieben nur noch Fragen, wie beispielsweise: Gab es eine derartige Bitte des verstorbenen Papstes überhaupt? Geht es wieder nur um die einseitige Deutungshoheit? Was gilt es zu verbergen?"

Benedikt soll Vernichtung der Aufzeichnungen gewollt haben

Der Privatsekretär Benedikts XVI., Erzbischof Georg Gänswein, hatte in einem jüngst veröffentlichten Buch mitgeteilt, der verstorbene frühere Papst habe ihn beauftragt, sämtliche Notizen nach seinem Tod zu vernichten. Derzeit läuft eine Feststellungsklage eines mutmaßlichen Opfers sexualisierter Gewalt aus dem oberbayerischen Garching an der Alz. Sie soll klären, ob Joseph Ratzinger, der spätere Papst, als Münchner Erzbischof (1977-1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet gewesen wäre.

Anwalt Wastl sagte der "Süddeutschen Zeitung", Ratzinger sei zwar an Aufklärung und Aufarbeitung interessiert gewesen, "es gab zumindest viele Vorschriften in diese Richtung. Ob diese mit Nachdruck verfolgt wurden, daran habe ich meine Zweifel." Die Anwälte der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl stellten im Gutachten die Behauptung Benedikts infrage, er habe 1980 nichts von der Vorgeschichte des betreffenden Priesters als Missbrauchstäter gewusst.

Zur Aufarbeitung in München und Deutschland

Was die Aufklärung von Missbrauchsfällen im Erzbistum München angehe, sehe er noch Luft nach oben, sagte Wastl. Manche Gemeinden bräuchten mehr Zuwendung. "Die Bistumsspitze hätte schon viel früher hinfahren und die Leute fragen müssen: 'Wie geht es euch?' Diese aktiven Laien sind in Teilen natürlich überfordert. Es bräuchte ein von außen kommendes Kriseninterventionsteam, das sich aus nicht überwiegend auf der Gehaltsliste der Diözese stehenden Personen zusammensetzt."

Auch staatliche Unterstützung bei der Aufarbeitung von Missbrauch wäre "sehr sinnvoll", so Wastl. "Vielleicht steht sich die Institution Kirche selbst im Wege, weil sie noch immer an die Selbstheilungskräfte glaubt. Das funktioniert aber nicht."

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