Opfer von Missbrauch wenden sich an die Politik

Betroffene fordern staatliche Aufsicht über Unabhängige Kommission

  • Opfer von Missbrauch in der katholischen Kirche haben sich in einem Offenen Brief an die Politik gewandt.
  • Sie kritisieren das Verfahren zur Zahlung von Anerkennungsleistungen durch die katholische Kirche.
  • Und fordern eine staatliche Aufsicht über die Unabhängige Kommission.

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Opfer von Missbrauch in der katholischen Kirche haben sich in einem Offenen Brief an die Politik gewandt. Mehrere Vertreter des Aktionsbündnisses Betroffeneninitiativen kritisieren in dem Schreiben vor allem das Verfahren zur Zahlung von Anerkennungsleistungen durch die katholische Kirche.

Die Verfasser fordern eine staatliche Aufsicht über die Unabhängige Kommission (UKA), die seit Januar über die Zuerkennung und die Höhe der Leistungen entscheidet. Die Regelung für Schmerzensgeld und Entschädigungen müsse von einer neutralen staatlichen Ombudsstelle im Konfliktfall überprüft und von unabhängigen Gerichten geklärt werden. Betroffenen müsse zudem ein Recht auf Vernetzung und Selbstorganisation in Form eines finanzierten Dachverbandes zugesprochen werden, so die insgesamt 24 Unterzeichnenden. Die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwoch) hatte zuerst über den Brief berichtet.

 

Vorwurf: Antragsverfahren geheimer Vorgang

 

Zu den Unterzeichnern gehören Matthias Katsch, Sprecher der Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch", der frühere Sprecher des Kölner Betroffenenbeirats, Patrick Bauer, sowie Jens Windel, Gründer der Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim und Mitglied im Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz.

Sie beklagen, dass das Antragsverfahren derzeit ein geheimer Vorgang sei: "Die Opfer werden nicht angehört, ihnen wird kein rechtliches Gehör gewährt, sie haben keinen Einblick in die Akten." Die sehr unterschiedlichen Zahlungen blieben nicht nachvollziehbar.

 

Betroffene wenden sich direkt an Politik

 

Die Bischöfe hatten sich im vergangenen Jahr auf deutlich höhere Anerkennungsleistungen geeinigt. Bis dahin hatte die Bischofskonferenz in der Regel bis zu 5.000 Euro pro Fall empfohlen. Über die neuen Beträge entscheidet nun die UKA, ein Gremium aus externen Fachleuten, das unabhängig von den Bischöfen arbeitet. Es solle sich an Urteilen staatlicher Gerichte orientieren, was auf Summen bis zu 50.000 Euro hinauslaufen könne, hatten die Bischöfe gesagt.

Nach Angaben der Zeitung wollen sich die Betroffenen mit ihren Anliegen direkt an den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und die Kanzlerkandidaten von Union, SPD und Grünen wenden.

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