Johannes Norpoth spricht bei Vollversammlung des Synodalen Wegs

Betroffenen-Sprecher kritisiert Bischöfe für ihren Umgang mit Opfern

  • Der Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz hat dem scheidenden Missbrauchsbeauftragten, Bischof Stephan Ackermann, für seine Arbeit gedankt.
  • Zugleich übte Sprecher Johannes Norpoth Kritik an der von den Bischöfen in diesem Zusammenhang angekündigten Neustrukturierung.
  • Auch die Anerkennungszahlungen für Betroffene seien weiterhin unzureichend.

Anzeige

Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz hat dem scheidenden Missbrauchsbeauftragten, Bischof Stephan Ackermann, für seine Arbeit gedankt. Zugleich übte Sprecher Johannes Norpoth in der Vollversammlung des Synodalen Wegs Kritik an der von den Bischöfen in diesem Zusammenhang angekündigten Neustrukturierung.

Dazu habe es im Juli erst ein Gespräch mit dem Betroffenenbeirat gegeben – obwohl die Bischöfe ihre Grundsatzentscheidung bereits im vergangenen Herbst getroffen hätten. „Sieht so das Zeit-Management der Deutschen Bischofskonferenz aus angesichts einer Aufgabe, die im Sinne der Betroffenen niemals Aufschub duldet, immer lebenswichtig im wahrsten Sinne des Wortes ist?“, fragte Norpoth. Ackermann gibt sein Amt nach zwölf Jahren Ende September ab.

„Aus dem Bischofs-Sekretariat ausgliedern“

Norpoth sagte, der Betroffenenbeirat sei der Auffassung, dass das Thema Missbrauch zwingend aus dem Sekretariat der Bischofskonferenz ausgegliedert und in eine unabhängige Struktur überführt werden müsse, zum Beispiel im Weg eines Stiftungsmodells. Betroffenenarbeit benötige eine angemessene Ausstattung mit Geld und Personal, die eine unabhängige Begleitung und Unterstützung der Betroffenen möglich mache „und nicht ko-klerikal gesteuert wird“.

Der Sprecher sagte, er rechne mit weiteren zivilrechtlichen Klagen von Missbrauchsopfern gegen deutsche Bistümer. Ein Kläger wirft etwa dem Erzbistum Köln Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vor und verlangt 725.000 Euro. Solche Klagen seien auch Ausdruck einer „massiven Unzufriedenheit“ mit der Haltung der Bischöfe in der Anerkennung des Leids der Betroffenen, sagte Norpoth.

„Geringe Summen für Betroffene“

Rund 65 Prozent der Entschädigungssummen lägen bei oder unter 20.000 Euro, in großen Teilen unter 10.000 Euro, mitunter gar unter 5.000 Euro. Damit werde vieles deutlich, „aber sicher keine wertschätzende Haltung den Opfern von sexuellem Missbrauch gegenüber“.

Die Entscheidung, wie viel Geld Betroffene in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten, liegt seit 2021 bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Bis zum 31. August 2022 hatte die UKA über 1.524 Anträge entschieden. Insgesamt gingen bislang 1.974 Anträge bei ihr ein.

„Kaum Beteiligung bei Synodalem Weg“

Norpoth beklagte zudem, dem Synodalen Weg sei es immer noch nicht gelungen, Betroffene angemessen und mit Stimmrecht zu beteiligen. Das zeige schon ein Blick auf die bereits mehrfach geänderte Zusammensetzung der Synodalversammlung. „Es kommt kein Verantwortlicher auch nur auf die Idee, wenigstens im Nachrückverfahren diesem strukturellen Webfehler mangelhafter Betroffenenbeteiligung entgegenzuwirken.“

Anzeige