Papier veröffentlicht - Bischof entscheidet in Einzelfällen

Bischöfe dürfen Kommunion-Handreichung zur Orientierung nutzen

Die deutschen Bischöfe haben ihre Handreichung zum Kommunion-Empfang für nicht-katholische Ehepartner veröffentlicht. Der Text soll Orientierungshilfe für die Ortsbischöfe sein, die in den Einzelfällen entscheiden.

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Die deutschen Bischöfe haben ihre Handreichung zum Kommunion-Empfang für nicht-katholische Ehepartner veröffentlicht. Der Text soll Orientierungshilfe für die Ortsbischöfe sein, die in den Einzelfällen entscheiden. Das teilte der Ständige Rat der Bischofskonferenz am Mittwoch mit, dem die 27 Ortsbischöfe angehören.

Die Orientierungshilfe ist auf der Internetseite der Bischofskonferenz veröffentlicht.

Der Ständige Rat orientiert sich an Äußerungen von Papst Franziskus. Er hatte vergangene Woche gesagt, kirchenrechtlich seien die jeweiligen Ortsbischöfe zuständig, nicht aber eine Bischofskonferenz. Diese Sicht ist unter katholischen Kirchenrechtlern umstritten.

 

Umstrittenes Dokument

 

Die Vollversammlung der Bischofskonferenz hatte den Text über „Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ im Februar mit Dreiviertel-Mehrheit verabschiedet. Er liege nun „als Orientierungshilfe in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe“, erklärt der Ständige Rat. Das Dokument erscheine nicht auf Ebene der Bischofskonferenz, da es in dieser Frage „auch um eine weltkirchliche Dimension“ gehe.

Die Handreichung war umstritten. Sieben Bischöfe um den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatten den Vatikan um Klärung gebeten, ob eine solche Regelung von einer einzelnen Bischofskonferenz beschlossen werden kann.

Der Vatikan verwies den Konflikt zunächst an die Bischofskonferenz zurück. Anfang Juni wurde aber ein Brief der Glaubenskongregation bekannt, wonach das Dokument aus Sicht von Papst Franziskus „nicht zur Veröffentlichung reif ist“.

 

Evangelische Kirche begrüßt Veröffentlichung

 

Die Evangelische Kirche in Deutschland begrüßte die Veröffentlichung des Textes. Mit der Übertragung der Verantwortung auf den Ortsbischof habe die Bischofskonferenz „einen Weg gefunden, wie sie die faktisch weithin etablierte Realität an der Basis aus dem Licht der Unrechtmäßigkeit holen kann“.

Man sei „geneigt, von einem kleinen Schritt in der Ökumene, aber einem großen Schritt für die katholische Kirche zu sprechen“, hieß es. Zugleich sei zu beachten, dass den Katholiken von ihrer Kirche immer noch nicht erlaubt werde, am evangelischen Abendmahl teilzunehmen.

 

Söding: Kompromiss lässt alle das Gesicht wahren

 

Professor Thomas Söding.
Professor Thomas Söding. | Foto: pd

Der katholische Theologe Thomas Söding sieht in der Veröffentlichung Auftrieb für die Ökumene. „Konfessionsverschiede Ehepaare wissen nun, dass sie von der Kirche ernstgenommen werden“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Der Vatikan und die deutschen Bischöfe hätten sich auf einen „formalen Kompromiss“ geeinigt, bei dem beide Seiten das Gesicht wahren könnten, erklärte der Professor an der Universität Bochum und Berater der Glaubenskommission der Bischofskonferenz. Söding lebt in Münster und leitet zudem das Bibelwerk der dortigen Diözese.

 

„Rom hatte nur politische Bedenken“

 

„Die Handreichung der Bischöfe wird veröffentlicht – nur unter einem anderen Etikett“, betonte Söding: „Das Papier erscheint nun als Orientierungshilfe des Ständigen Rats der Bischofskonferenz und nicht als offizielle Erklärung der gesamten Bischofskonferenz.“ Der Text erscheine im Wesentlichen so, wie ihn die Bischöfe im Februar verabschiedet hätten, sagte Söding – ergänzt um kleine Änderungen, wie es auch verabredet gewesen sei.

„Rom hatte nie inhaltliche Bedenken in Bezug auf den Text, sondern politische“, erklärte Söding. „Wenn sich die ganze Bischofskonferenz als solche zu dem Papier bekennt, hätte man sich besser mit der Weltkirche vernetzen müssen.“ Mit der jetzt gefundenen Lösung stünden die Chancen gut dafür, dass sich der Anstoß der deutschen Bischöfe in der Universalkirche weiter verbreite, sagte Söding.

Was die Entscheidung in der Praxis bedeutet, war zunächst unklar. Kirchenrechtler Thomas Schüller von der Universität Münster hatte bereits am Wochenende gesagt, es dürfe keinen „pastoralen Flickenteppich“ geben. Eine Regelung mit Einzelfalllösungen von Bistum zu Bistum würde zu einer „absurden Situation“ führen.

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