Erste Beschlussvorlage soll im Juni vorliegen

Bischöfe ohne Eile bei Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

  • Das kirchliche Arbeitsrecht soll laut Bischöfen ohne Hast reformiert werden.
  • Dies erklärte Bischof Georg Bätzing zum Auftakt der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe.
  • Eine erste Beschlussvorlage wird für Juni erwartet.

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Die deutschen katholischen Bischöfe wollen die Vorschriften des kirchlichen Arbeitsrechts für ihre Angestellten ohne Hast reformieren. Das kündigte der Limburger Bischof Georg Bätzing, zum Auftakt der von ihm geleiteten Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz an. Bätzing betonte, es werde eine gründliche und tragfähige Lösung angestrebt. Eine grundlegende Änderung hatte vor einem Monat die Vollversammlung des Synodalen Wegs in Frankfurt gefordert.

Im Grundsatz gehe es darum, den Menschen im kirchlichen Dienst nicht mehr Vorschriften für die persönliche Lebensführung zu machen, sondern gemeinsame Werte und Ziele zu definieren. Auf diese müssten sich dann beide Seiten im kirchlichen Arbeitsverhältnis verpflichten, erklärte Bätzing. Erste konkrete Beschlussvorlagen erwarte er vom Ständigen Rat der Bischöfe im Juni.

Sexuelle Orientierung bislang wichtig

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz wies darauf hin, dass die nun angestrebten Veränderungen des kirchlichen Arbeitsrechts eine Fortsetzung früherer Reformen seien. Die Bischöfe hatten in den vergangenen Jahren schrittweise bereits wiederverheiratet Geschiedene zum Kirchendienst zugelassen.

Bislang sah die sogenannte kirchliche Grundordnung vor, dass der Familienstand und die öffentlich bekannte sexuelle Orientierung als entscheidend für die Loyalität kirchlicher Angestellter gewertet werden konnte. In der Praxis konnte etwa ein Dienstverhältnis gekündigt werden, wenn ein Betroffener eine homosexuelle Ehe oder Partnerschaft einging.

„OutInChurch“ übergibt Petition an Bischöfe

Dagegen hatte es immer wieder Proteste gegeben, zuletzt in der bundesweiten Aktion „OutInChurch“ Ende Januar, in der sich mehr als hundert Menschen im kirchlichen Dienst als queer lebend geoutet hatten. Bätzing kündigte an, er werde am Rande der Vollversammlung auch eine Delegation dieses Aktionsbündnisses empfangen. Sie wollen 110.000 Unterschriften unter eine Petition mit den Anliegen der Initiative übergeben.

Bistum Limburg zieht Konsequenzen: Das Bistum Limburg hat als eine der ersten katholischen Diözesen in Deutschland seinen bereits zugesicherten Verzicht auf arbeitsrechtliche Konsequenzen für homosexuelle oder zivil wiederverheiratete Mitarbeitende amtlich festgeschrieben. In dem am Montag veröffentlichten Amtsblatt des Bistums (März) schreibt Generalvikar Wolfgang Rösch an die Mitarbeitenden mit Blick auf die zugrundeliegende Grundordnung für den kirchlichen Dienst: „Der Bischof und ich sagen Ihnen zu, dass in der Diözese Limburg die Grundordnung im Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben beziehungsweise den Familienstand keine Anwendung findet.“ Das bedeute, dass die Grundordnung hinsichtlich der entsprechenden Normen (Artikel 5, Absatz 2, Buchstaben c und d) „für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt wird“. Die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erst-Ehe werde damit keine arbeitsrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen. (KNA)

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