Ordnung für kirchliche Lehrerlaubnis gelockert

Bischöfe: Privatleben der Religions-Lehrkräfte spielt keine Rolle mehr

  • Die private Lebensführung katholischer Religionslehrkräfte soll keinen Einfluss mehr auf ihre Lehrerlaubnis haben.
  • Laut neuer Ordnung darf auch offen homo- oder transsexuell lebenden Lehrkräften sowie wiederverheirateten Geschiedenen die Missio nicht mehr ohne weiteres entzogen oder verweigert werden.
  • Auch theologisch begründete Kritik und Zweifel an der Lehre sind laut der neuen Ordnung für Lehrkräfte nicht mehr ausgeschlossen.

Anzeige

Die private Lebensführung katholischer Religionslehrkräfte soll keinen Einfluss mehr auf ihre Lehrerlaubnis haben. Eine am 23. Januar beschlossene neue Musterordnung für die Erteilung der sogenannten "Missio canonica" hat die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag veröffentlicht. Nun darf auch offen homo- oder transsexuell lebenden Lehrkräften sowie wiederverheirateten Geschiedenen die Missio nicht mehr ohne weiteres entzogen oder verweigert werden.

Die Ordnung löst die seit 1973 gültigen Rahmenbedingungen für Religionslehrerinnen und -lehrer ab und gleicht die Voraussetzungen für ihre Berufsausübung der im November 2022 verabschiedeten Grundordnung für den kirchlichen Dienst an, hieß es. Da Religionslehrkräfte nicht in Kirchendienst stehen, waren sie von der Grundordnung bislang ausgenommen.

Bistum Münster wollte auf die bundesweiten Vorgaben warten

Einzelne Bistümer wie Osnabrück (2018) und Hildesheim (2022) hatten ihre jeweilige Missio-Ordnung bereits eigenständig verändert. Münster wollte auf die bundesweite Regelung warten, ergab eine Anfrage von "Kirche-und-Leben.de". Auch die allgemeine Grundordnung muss von jedem Bistum eigens umgesetzt werden, was in Münster bereits erfolgt ist.

Theologisch begründete Kritik und Zweifel an der Lehre sind laut der neuen Ordnung für Lehrkräfte nicht mehr ausgeschlossen. Gleichzeitig betonen die Bischöfe, eine glaubwürdige Positionierung der eigenen Religiosität sei bei den Lehrkräften weiterhin verpflichtend für die Erteilung der "Missio canonica". "Zu einem solchen Zeugnis christlichen Lebens sind alle Religionslehrkräfte aufgefordert, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrer persönlichen Lebenssituation, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität."

Katecheten-Verein begrüßt Neuregelung

Die Vorsitzende des Deutschen Katecheten-Vereins (DKV), Marion Schöber, begrüßte die Neuregelung und äußerte die Erwartung, dass sie möglichst rasch in allen 27 Bistümern umgesetzt werde. Nur so könne es gelingen, überhaupt noch junge Menschen für den Beruf zu gewinnen. Der DKV hat nach eigenen Angaben rund 4.000 Mitglieder; er sei damit der größte Fachverband für religiöse Bildung und Erziehung in Deutschland.

Update 16.15 Uhr: Reaktion DKV

Anzeige