Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Bischöfe: Urteil zu drittem Geschlechtseintrag ist „nachvollziehbar“

Die Bischofskonferenz hält die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Intersexualität für „nachvollziehbar“. Demnach muss der Gesetzgeber über männlich und weiblich hinaus einen weiteren Geschlechtseintrag ermöglichen.

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Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Intersexualität als „nachvollziehbar“ bewertet. Sprecher Matthias Kopp sagte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): „Wenn bei einem Menschen eine eindeutige Zuordnung zu der binären Einteilung als Frau oder Mann nicht möglich ist, darf er nicht durch rechtliche Vorschriften oder gesellschaftliche Gewohnheiten dazu gezwungen werden, sich entgegen seinen eigenen Empfindungen einem Geschlecht zuzuordnen, das nicht zu ihm passt.“

Zu den Naturbedingungen gehöre jedoch, dass im Regelfall „die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht dem Menschen vorgegeben“ sei, so der Sprecher weiter. Eine positive Zuordnung zu einem Geschlecht sei besser, als vollständig auf eine entsprechende Selbstaussage zu verzichten.

 

Nicht mehr nur weiblich oder männlich

 

Laut Urteil muss der Gesetzgeber im Geburtsregister über männlich und weiblich hinaus demnächst einen weiteren Geschlechtseintrag ermöglichen. Das entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit sieben gegen eine Richterstimme. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem am Mittwochmorgen veröffentlichten Beschluss auch die Möglichkeit in Aussicht gestellt, im Geburtenregister künftig generell auf Geschlechtseinträge zu verzichten.

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