Gutachten zu Anerkennungszahlungen und Leitfaden geplant

Bischöfe wollen Aufarbeitung des Missbrauchs weiterentwickeln

Die Deutsche Bischofskonferenz will bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs die bisherigen Maßnahmen weiterentwickeln. Dabei geht es vorrangig um fünf Punkte.

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Die Deutsche Bischofskonferenz will bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs die bisherigen Maßnahmen weiterentwickeln. Wie der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, auf der Frühjahrs-Vollversammlung im emsländischen Lingen mitteilte, ging es vorrangig um fünf Punkte.

So soll ein Leitfaden für die unabhängige Aufarbeitung in den Diözesen erarbeitet werden. Dazu stehe die katholische Kirche in engem Kontakt mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Röhrig. Im Mai soll es dazu ein Treffen der Arbeitsgruppe „Aufarbeitung Kirchen“ des UBSKM und der Bischofskonferenz geben. Allerdings werde es „seine Zeit brauchen“, bis dieser Leitfaden fertiggestellt sei.

Gutachten zu den Anerkennungszahlungen

Zur Überprüfung der Anerkennungszahlungen an Betroffene von Missbrauch wollen die Bischöfe ein Gutachten in Auftrag geben. Darin gehe es darum, zu evaluieren, wie praktikabel das bisherige Verfahren ist und wie weit es von den Betroffenen akzeptiert wird. „Es hat vielfach Kritik gegeben an unserem System der Ausgleichszahlung“, räumte Ackermann ein. Es wirke derzeit intransparent, stehe aber schlechter da, als es tatsächlich sei.

Bischof Felix Genn begenete dem Missbrauchsopfer Martin Schmitz aus Rhede. | Foto: Christof HaverkampBischof Felix Genn begenete dem Missbrauchsopfer Martin Schmitz aus Rhede. | Foto: Christof Haverkamp

Bei den Anerkennungszahlungen sollen, soweit möglich, die Täter herangezogen werden. Allerdings seien die meisten Beschuldigten inzwischen verstorben. Das Verfahren müsse zügig und unbürokratisch sein, sagte der Missbrauchsbeauftragte.

„Unabhängigkeit der Ansprechpersonen“

Ackermann erklärte, die Unabhängigkeit der aktuell benannten Ansprechpersonen für sexuellen Missbrauch in den Bistümern sei noch einmal überprüft worden. Mittlerweile sei eine weitgehende Unabhängigkeit der Missbrauchsbeauftragten gegeben, allerdings noch nicht in allen Bistümern. Wo es noch keine von Weisungen der Bistumsleitung unabhängige Ansprechpersonen gibt, sagte Ackermann nicht.

Nach Angaben des Missbrauchsbeauftragten sind außerdem unabhängige Anlaufstellen für Betroffene geplant. Dazu gebe es Kontakte zu nichtkirchlichen Beratungsangeboten, die als Kooperationspartner eine vertrauliche und gegebenenfalls anonyme Beratung zur Verfügung stellen könnten.

Einheitliche Personalakten

Als weiteres Ziel nannte Ackermann standardisierte Personalakten von Klerikern. Dazu finde aktuell in allen Diözesen eine Erhebung statt. Geplant seien praxisorientierte Standards für die Personalakten der Kleriker.

Die deutschen katholischen Bischöfe streben weiterhin eine eigene kirchliche Gerichtsbarkeit zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle an. „Da bleiben wir dran“, sagte Ackermann, ohne konkreter zu werden. Die dafür erforderliche Genehmigung aus dem Vatikan „lassen wir uns geben“, erklärte der Missbrauchsbeauftragte.

Am Rande der Vollversammlung kam es zu einer kurzen Begegnung zwischen Martin Schmitz, Missbrauchsopfer aus dem westfälischen Rhede, und Bischof Felix Genn aus Münster.

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