Zahlungen an Missbrauchsopfer kommen aus dieser Quelle

Bischöflicher Stuhl Münster – Vermögen, Einnahmen, Ausgaben

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Betroffene sexualisierter Gewalt im Bistum Münster sollen ab 2021 Zahlungen aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhls erhalten. Mit diesem Beschluss setzt der Kirchensteuerrat den Wunsch von Bischof Felix Genn um, Zahlungen an Opfer von Priestern und kirchlichen Mitarbeitern nicht mit den Kirchensteuern der Gläubigen zu leisten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Bischöflichen Stuhl.

Was ist der Bischöfliche Stuhl?

Eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Im Finanzbericht 2018 des Bistums Münster heißt es, diese Körperschaft sei eine „deutsche Besonderheit“ und komme im Kirchenrecht nicht vor.

Was gehört zum Vermögen des Bischöflichen Stuhls?

Das regelt jedes Bistum unterschiedlich. Münster weist seit 1981 einen eigenen Haushalt des Bischöflichen Stuhls aus. Dessen Gesamtvermögen liegt bei etwa 29 Millionen Euro. Zum Grundvermögen des Bischöflichen Stuhls zählen laut Finanzbericht vor allem Erbbaugrundstücke in Coesfeld, Münster und Ostbevern, landwirtschaftliche Flächen in einem halben Dutzend Gemeinden im Münsterland und ein gutes Dutzend Wohn- und Geschäftshäuser, darunter die Bischofswohnung in Münster. Hinzu kommen Geldanlagen, die 2018 mit 4,1 Millionen Euro bewertet waren.

Was ist mit den „Staatsleistungen“ und den Gehaltskosten für den Bischof?

Diese zählen – anders als oft angenommen – in Münster nicht zum Haushalt des Bischöflichen Stuhls. Staatsleistungen fließen in den Bistumshaushalt, machen aber nur einen kleinen Teil der Einnahmen aus – etwa 0,5 Prozent im nordrhein-westfälischen Bistumsteil, zwei Prozent im niedersächsischen Teil. Staatsleistungen zahlen die Bundesländer als Nachfolger der deutschen Kleinstaaten, die bei der Säkularisation 1803 von der Enteignung kirchlichen Eigentums profitiert hatten.

Warum werden gerade 5,2 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bischöflichen Stuhls entnommen, um Zahlungen an Missbrauchsopfer zu leisten?

Das sei die Summe, die der Bischöfliche Stuhl „kurz- bis mittelfristig“ aufbringen könne, teilt die Bischöfliche Pressestelle auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“ mit.

Wie viele Opfer sexualisierter Gewalt können mit Zahlungen rechnen?

Das lässt sich nicht sagen. Die deutschen Bistümer zahlen Summen, die sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Damit sind Zahlungen von bis zu 50.000 Euro pro Fall möglich. Wie viel Geld die oder der Einzelne erhält, entscheidet ein kirchenunabhängiges zentrales Expertengremium, nicht die Bistümer selbst. Falls jeder Betroffene die Höchstsumme von 50.000 Euro erhalten würde, könnten – rein rechnerisch – 104 Opfer Geld erhalten. Sollten die 5,2 Millionen Euro aber nicht ausreichen, soll der Bischöfliche Stuhl ein Darlehen vom Bistum Münster erhalten und es später aus seinen Erträgen zurückzahlen, heißt es aus der Bistumsverwaltung.

Welche Erträge hat der Bischöfliche Stuhl Münster?

Vor allem Erbbauzinsen, Mieten und Pachten. Die Gesamthöhe beträgt etwa 500.000 Euro im Jahr – gegenüber mehr als 650 Millionen Euro im Bistumshaushalt für den nordrhein-westfälischen Teil.

Wofür wurden die Gelder des Bischöflichen Stuhls bisher verwendet?

Unter anderem für Bauunterhaltung, Energiekosten und Abschreibungen des Gebäudebestands. Die Aufwendungen belaufen sich auf etwa 300.000 Euro jährlich. Der Bistumshaushalt selbst (NRW-Teil) kommt auch bei den Ausgaben auf mehr als 650 Millionen Euro.

Ist das Vermögen des Bischöflichen Stuhls Münster ein „Schattenhaushalt“ ohne Kontrolle?

Nein, sein Volumen hält das Bistum Münster absichtlich gering. Zudem kontrolliert und beschließt der Kirchensteuerrat sowohl den Bistumshaushalt als auch den Haushalt des Bischöflichen Stuhls Münster nach denselben Regeln. Dem Kirchensteuerrat gehören auch kompetente und nicht in Bistumsdiensten stehende Laien an.

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