Landgerichts-Verfahren gegen einen Priester wegen sexueller Nötigung

Bischof Ackermann sagt als Zeuge aus: Priester hat Auflagen ignoriert

  • Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat vor dem Landgericht Saarbrücken im Fall eines wegen sexueller Nötigung angeklagten Priesters ausgesagt.
  • Ackermann sagte, der Mann habe sich nicht an Auflagen des Bistums gehalten.
  • Er räumte auch Fehler des Bistums Trier im Umgang mit dem Mann ein.

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Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat vor dem Landgericht Saarbrücken im Fall eines wegen sexueller Nötigung angeklagten Priesters ausgesagt. Ackermann sagte, der Mann habe sich nicht an Auflagen des Bistums gehalten, habe nicht an einer Präventionsschulung zu Missbrauch teilgenommen und sei trotz Verbots weiter mit Jugendlichen in Urlaub gefahren. Deshalb sei der Mann im April 2015 zunächst beurlaubt und dann in den Ruhestand versetzt worden.

"Es war sozusagen eine Frage des Ungehorsams gegenüber dem Bischof und seinen Anweisungen", sagte Ackermann. Der Bischof gab zudem "pastorale und disziplinarische Schwierigkeiten" in der Pfarrei zwischen dem Beschuldigten und dem ihm vorgesetzten Pfarrer an.

Vorwürfe gegen den Beschuldigten

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 1997 einen 14-Jährigen sexuell genötigt zu haben. Der mutmaßliche Betroffene und Nebenkläger ist inzwischen ebenfalls Priester im Bistum Trier.

Von Vorwürfen des Nebenklägers gegen den Beschuldigten habe er 2019 erfahren, so Ackermann. Der mutmaßliche Betroffene habe ihm die Anschuldigungen im persönlichen Gespräch berichtet. Der Beschuldigte habe Vorwürfe immer bestritten und von einer Verleumdungskampagne gesprochen.

Auch das Bistum befasst sich mit dem Beschuldigten

Gegen den Beschuldigten wurden mehrfach Anschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt erhoben, die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch ein. Auch das Bistum beschäftigt sich mit Vorwürfen gegen den Mann.

Ackermann sagte, er habe dem Beschuldigten 2016 verboten, als Priester zu wirken. Im selben Jahr habe das Bistum nach weiteren Vorwürfen eine kirchenrechtliche Untersuchung wegen Vorwürfen sexualisierter Gewalt gestartet. Seit 2018 befasst sich auf Anordnung des Vatikans das Kirchengericht Köln mit dem kirchlichen Strafverfahren.

Ackermann bekennt "Fehler des Bistums"

Mit Blick auf ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2006 räumte Ackermann erneut Fehler des Bistums im Umgang mit dem Mann ein. Das Bistum sei damals informiert worden, habe die Akte aber nicht angefordert. "Das war ein Fehler", sagte der Bischof. Ackermann ist seit 2009 Trierer Bischof, 2006 war er laut Bistum als Weihbischof Mitglied der Personalkommission.

Das kirchliche Verfahren
Auch der Leiter des kirchlichen Strafverfahrens, der Kölner Vizeoffizial Thomas Weitz, sagte am Mittwoch in Saarbrücken aus. In dem Verfahren, das Anschuldigungen verschiedener Personen gegen den Priester einbezieht, sei jetzt nach etwa vier Jahren die Beweisaufnahme geschlossen. Weitz sagte, das Ergebnis des staatlichen Verfahrens werde berücksichtigt, allerdings könnten für das Ergebnis des kirchlichen Verfahrens andere Aspekte relevant sein. Weitz sprach von 1.300 Seiten Material in dem Fall.

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