DBK-Vorsitzender äußert Kritik an Ideen der Regierung

Bischof Bätzing: Ampelkoalition darf Lebensschutz nicht aufweichen

  • Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, kritisiert Pläne der neuen Bundesregierung für eine Lockerung der Abtreibungsregeln.
  • Er plädiert dafür, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beizubehalten.
  • Auch sei eine Online-Beratung von Frauen völlig unzureichend, so Bätzing.

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Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, kritisiert Pläne der neuen Bundesregierung für eine Lockerung der Abtreibungsregeln. Die beabsichtigten Änderungen nähmen den Schutz des ungeborenen Lebens zurück und könnten „nicht für sich in Anspruch nehmen, fortschrittlich und modern zu sein“, schreibt Bätzing in einem Gastkommentar für die „Süddeutsche Zeitung“ (online).

Die in Deutschland bestehenden Standards für den Lebensschutz seien keine Restbestände einer verkrusteten Gesellschaft, betont der Limburger Bischof mit Blick auf die Ankündigung der Ampelkoalition, mehr Fortschritt zu wagen. Vielmehr seien sie der Ausweis für eine umsichtige und verantwortungsvolle Gesellschaft.

Schutz des ungeborenen Kindes enorm wichtig

In dem Text mit dem Titel „Liebes Leben“ äußert sich Bätzing kritisch zu mehreren Projekten des Koalitionsvertrags. Mit Blick auf den Paragrafen 218 zum Schwangerschaftsabbruch schreibt der Bischof, die Kirche habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass ihr der Schutz des ungeborenen Kindes nicht weit genug gehe. Die bestehende Regelung sei nach harten Konflikten ausgehandelt worden. „Diesen seit einigen Jahrzehnten bestehenden Kompromiss nun aber aufzuschnüren, bedeutet, den gesellschaftlichen Aushandlungsprozess erneut zu führen.“

Bätzing verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht den Spielraum des Gesetzgebers begrenzt habe: „Der Staat hat eine Schutzpflicht für das ungeborene Leben.“ Er müsse zu deren Erfüllung „ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art ergreifen“, so der Bischof.

Werbeverbot müsse beibehalten werden

Bätzing plädiert ferner dafür, das umstrittene Werbeverbot für Abtreibungen beizubehalten. Es trage zu einer objektiven und seriösen Beratung und Information bei. „Dem würde entgegenstehen, wenn der Schwangerschaftsabbruch in jeder Form angeboten und beworben werden darf“, betont der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

Mit Blick auf die Konfliktberatung kritisiert Bätzing die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung der Online-Beratung. Eine „persönliche Beratung in Präsenz“ werde der schwierigen Situation der Frauen viel stärker gerecht. „Die Konfliktberatung darf nicht den Charakter einer Formalie annehmen, die sich online abhandeln lässt.“

Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich Unrecht

Grundsätzlich wendet sich der Bischof gegen die Absicht der Ampelkoalition, eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einzusetzen und in ihr unter anderem zu prüfen, ob die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich sei. „Wir halten eine solche außerstrafrechtliche Regelung mit Blick auf den Schutz des Lebens für unzureichend“, schreibt Bätzing.

Das Verfassungsgericht habe klar festgelegt, dass der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich als Unrecht anzusehen und deshalb rechtlich verboten sei, so der Bischof weiter. Die Verortung des Schwangerschaftsabbruchs im Koalitionsvertrag unter der Zwischenüberschrift „Reproduktive Selbstbestimmung“ deutet nach Meinung Bätzings „auf eine problematische Verschiebung“ hin.

Mutter und Kind als Einheit anzusehen

Es gehe um den Schutz des Lebens eines ungeborenen Kindes. „Dabei ist klar, dass sich dieser Schutz nicht konkretisieren lässt, ohne Mutter und Kind als Einheit zu sehen. Man kann das Kind nicht schützen, ohne auch auf die Mutter zu schauen. Umgekehrt kann aber die Konfliktsituation auch nicht aufgelöst werden, indem sie ausschließlich zum Gegenstand der ‚reproduktiven Selbstbestimmung‘ erklärt wird.“

Völlig unstrittig ist laut Bätzing dabei, dass der Zugang zu einer geeigneten medizinischen Versorgung ein fundamentales Menschenrecht darstelle. „Daraus lässt sich aber aufgrund der beschriebenen Konfliktsituation kein Menschenrecht auf Abtreibung ableiten.“

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