Kritik an zu langsamer Aufarbeitung des Skandals

Bischof Bode will zentrales Gericht für Missbrauchsfälle

Osnabrücks Bischof Franz-Josef Bode spricht sich für einen gemeinsamen zentralen Gerichtshof für Straffälle aller deutschen Bistümer aus. So könnten Missbrauchsfälle unabhängig und mit größerer Kompetenz behandelt werden.

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Osnabrücks Bischof Franz-Josef Bode spricht sich für einen gemeinsamen zentralen Gerichtshof für Straffälle aller deutschen Bistümer aus. So könnten Missbrauchsfälle unabhängig und mit größerer Kompetenz behandelt werden, sagte er dem Portal katholisch.de. Zudem kritisierte er eine zu langsame Aufarbeitung des Missbrauchsskandals. „Wir brauchen in der Bischofskonferenz viel Zeit“, so Bode. Seit 16 Jahren sei der Skandal bekannt. „Trotzdem arbeiten wir noch immer nicht an den Kernfragen.“

Laut Bode liegt das daran, dass es schwierige Fragen zu Beziehung und Sexualität seien, die die Bischöfe beschäftigten. Die Grundfrage müsse sein, „wie Lebenswirklichkeit und Wahrheit zusammenhängen“, so der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz.

 

Dialog zwischen Lehre und Lebenswirklichkeit

 

Sei Wahrheit das, was ein Bischof sagt, und alle müssten sich danach richten? Oder gebe es einen „Dialog zwischen der Lebenswirklichkeit der Menschen und der Lehre, so dass sie sich entwickeln“ könne? Darüber seien die Bischöfe unterschiedlicher Auffassung.

Der Bischof unterstrich auch seinen Vorschlag zur regionalen Zusammenarbeit. Bei 65 Bischöfen in der Bischofskonferenz könne das eine Hilfe seien. Es gebe bereits die „Freisinger Bischofskonferenz“ als eigene Gruppe und „die südwestdeutschen Bischöfe“. So könnten auch die norddeutschen Bischöfe untereinander „in einem Vertrauensraum reden“, sich leichter „verständigen und vordenken“. Anschießend sollten gefundene Lösungen der Gesamtheit der Bischöfe vorgestellt werden. Bode hatte sich mehrmals für ein Zusammengehen seines Bistums mit dem Erzbistum Hamburg und dem Bistum Hildesheim in der Missbrauchsaufarbeitung ausgesprochen.

KNA hat Formulierungen Ende des ersten und Anfang des zweiten Absatzes berichtigt.

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