"Kirche muss ein angstfreier Raum sein"

Bischof Felix Genn: Bistum Münster wird neues Arbeitsrecht einführen

  • Das neue kirchliche Arbeitsrecht wird für das Bistum Münster in Kraft gesetzt.
  • Bischof Felix Genn kündigte an, dies "baldmöglichst" tun zu wollen.
  • Die neue Grundordnung sieht etwa vor, dass die Lebensform und sexuelle Orientierung kein Kündigungsgrund mehr sind.

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Das Bistum Münster wird das heute beschlossene neue kirchliche Arbeitsrecht "baldmöglichst" in Kraft setzen. Das kündigte Bischof Felix Genn laut seiner Pressestelle an. „Die Kirche muss ein angstfreier Raum sein, auch und gerade für die Mitarbeitenden", betonte Genn.

Die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts sei dazu ein wichtiger Schritt. "Im Bistum Münster gibt es weitgehend schon länger keine arbeitsrechtlichen Sanktionen aufgrund der persönlichen Lebensführung mehr.“ Genn hatte bereits im großen Sommerinterview mit "Kirche-und-Leben.de" beklagt, dass das kirchliche Arbeitsrecht für viele Menschen Leid verursacht habe. "Damit muss Schluss sein", sagt er.

Winterkamp: Reform auch für pastorale Mitarbeitende

Generalvikar Klaus Winterkamp hatte Anfang des Jahres zudem betont, es dürfe keine Sanktionen mehr geben, "die wegen der sexuellen Orientierung oder dem Familienstand von Mitarbeitenden ergriffen werden". Das müsse für alle Berufsgruppen gelten, "auch für die Mitarbeitenden in der Seelsorge", sagte Winterkamp im Februar bei einer Sitzung des Diözesanrats.

Kurz zuvor hatte er mit zehn weiteren Generalvikaren die Bischöfe aufgerufen, eine Reform der Grundordnung voranzutreiben - notfalls auch ohne eine Einigung aller Diözesanbischöfe. Die Generalvikare betonten, kirchliche Mitarbeitende benötigten „vollständige Rechtssicherheit, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhängen“.

Der Hintergrund

Die Bischöfe hatten sich auf den Entwurf eines neuen Arbeitsrechts für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und bei der Caritas geeinigt. Eine zentrale Neuerung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" ist, dass die private Lebensgestaltung der Mitarbeiter künftig keinen Anlass mehr zu Kündigungen bieten soll.

Der Entwurf ist gleichwohl nur eine Empfehlung. Jeder Diözesanbischof muss die neue Grundordnung für sein Bistum in Kraft setzen. Das zu tun, hat Bischof Genn heute angekündigt.

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