Münsters Bischof setzt auf Hilfe und Beratung – auch nach einer Abtreibung

Bischof Genn gegen Lockerung des Abtreibungsverbots in Irland

Bischof Felix Genn aus Münster hat den Ausstieg der katholischen Kirche aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland verteidigt und sich gegen die in Irland zur Abstimmung stehende Lockerung des Abtreibungsverbots ausgesprochen.

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Bischof Felix Genn aus Münster hat den Ausstieg der katholischen Kirche aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland verteidigt und sich gegen die in Irland zur Abstimmung stehende Lockerung des Abtreibungsverbots ausgesprochen.

Im Interview mit dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) sagte Genn am Freitag, er wäre auch in dem Fall gegen eine Abtreibung, wenn ein Kind aller Voraussicht nach tot zur Welt kommen würde. In Irland ist derzeit eine Abtreibung auch in einer solchen Situation verboten.

 

In Deutschland Beratung auch ohne Schein

 

Er würde auch in einer solchen Situation nicht von einem „Recht auf Abtreibung“ sprechen, so Genn. Vielmehr würde er der Frau „alle Hilfe anbieten, sie während der Schwangerschaft zu begleiten“, weil die katholische Kirche „das Leben von Anfang an schützen“ wolle.

In Deutschland würden die Beratungsstellen der katholischen Kirche weiterhin aufgesucht, betonte der Bischof. Das gelte, „auch wenn am Schluss eben kein Schein ausgestellt werden kann, der ermöglicht, dass eine verbotene Abtreibung straffrei bleibt“.

 

„Intensive und große Hilfen“

 

Ohne die Situation in Irland genau zu kennen, würde er nicht für eine Lockerung des Abtreibungsverbots stimmen, sagte Genn dem WDR. Vielmehr gelte es, den Frauen zu helfen und sie zu begleiten – „und zwar intensiv und mit großen Hilfen“. Sollte eine Frau sich dennoch für eine Abtreibung entscheiden, wäre seine Reaktion klar, sagte der Bischof: „Auch dann würde ich sie weiter begleiten.“

Am diesem Freitag entscheiden die Iren über die Streichung des achten Verfassungszusatzes. Der betreffende Artikel stellt bislang das Lebensrecht des ungeborenen Kindes mit dem der Mutter gleich. Sollte die irische Bevölkerung für eine Streichung votieren, ist eine Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche vorgesehen.

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