Münsteraner Bischof bittet um Weiterleitung seiner Mitteilung an den Heiligen Stuhl

Bischof Genn informiert Nuntius Eterovic über "Causa Woelki"

  • In der Auseinandersetzung um Vertuschungsvorwürfe gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat Bischof Felix Genn hat den Nuntius in Deutschland kontaktiert.
  • Er habe Erzbischof Nikola Eterovic über den Vorgang informiert und gebeten, seine Mitteilung an den Heiligen Stuhl weiterzuleiten.
  • Woelki hatte geäußert, für ihn sei nicht Genn, sondern der Papst zuständig. Kirchenrechtler widersprachen.

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In der Auseinandersetzung um Vertuschungsvorwürfe gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat Bischof Felix Genn den Nuntius in Deutschland kontaktiert. Wie das Bistum Münster auf Anfrage von "Kirche-und-Leben.de" bestätigte, hat Genn Erzbischof Nikola Eterovic in Berlin über den Vorgang informiert und ihn gebeten, seine Mitteilung an den Heiligen Stuhl weiterzuleiten, damit von dort die Anweisung im Blick auf das weitere Vorgehen erfolge.

Genn kommt es als dienstältestem Bischof in der Kirchenprovinz Köln zu, derartigen Vorwürfen gegen den Kölner Erzbischof nachzugehen. So sieht es das Apostolische Schreiben "Vos estis" von Papst Franziskus aus dem Jahr 2019 vor. Der Münsteraner Bischof hatte gestern angekündigt, prüfen zu lassen, ob eine solche kirchenrechtliche Untersuchung eingeleitet werden muss. Anlass ist der Vorwurf, Woelki habe im Jahr 2015 einen Fall schweren sexuellen Missbrauchs durch einen Düsseldorfer Priester pflichtwidrig nicht nach Rom gemeldet.

 

Woelki ist anderer Meinung - Kirchenrechtler nicht

 

Woelki hingegen hatte nach Genns Ankündigung eine andere Rechtsauffassung geltend gemacht. Da er Kardinal sei, könne ihn "nur der Papst vors Gericht zitieren." Er habe daher Papst Franziskus gebeten zu prüfen, ob er nach kanonischem Recht eine Pflichtverletzung begangen habe.

Kirchenrechtler widersprechen: Zwar sei in der Tat Rom für Gerichtsverfahren gegen Kardinäle zuständig, eine Voruntersuchung liege aber in den Händen des dienstältesten Bischofs der Kirchenprovinz - in diesem Fall bei Bischof Felix Genn. Dieser bleibt damit offenbar bei seiner Ankündigung, alle Schritte zu unternehmen, die kirchenrechtlich geboten seien.

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