Anzeige
Münsters Bischof Felix Genn lässt kirchenrechtlich prüfen, ob er gegen den Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki, kirchenrechtliche Untersuchungen aufnehmen lassen wird. Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte heute berichtet, Woelki habe entgegen den kirchenrechtlichen Vorschriften den Missbrauch durch einen Priester seines Erzbistums nicht nach Rom gemeldet. Als dienstältester Bischof in der Kölner Kirchenprovinz kommt es Bischof Genn laut einem Apostolischen Schreiben von Papst Franziskus zu, gegebenenfalls die notwendigen Schritte gegen Woelki als Metropolit einzuleiten.
Münsters Bischof Felix Genn lässt derzeit kirchenrechtlich prüfen, ob er gegen den Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki, kirchenrechtliche Untersuchungen aufnehmen lassen wird. Das erklärte die Bischöfliche Pressestelle in Münster auf Anfrage von "Kirche-und-Leben.de". Genn werde nach eigenen Angaben alle Schritte unternehmen, die kirchenrechtlich geboten sind.
Der Kölner Stadtanzeiger hatte heute berichtet, Woelki habe in einem Fall sexuellen Missbrauch durch einen inzwischen verstorbenen Priester des Erzbistums vertuscht, da er es versäumt habe, gegen den Geistlichen eine kirchenrechtlich verpflichtende Voruntersuchung einzuleiten.
Warum ist Bischof Genn jetzt gefragt?
Laut dem 2019 von Papst Franziskus veröffentlichten Apostolischen Schreiben „Ihr seid das Licht der Welt“ ist der dienstälteste Bischof einer Kirchenprovinz laut Bistumsangaben verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen eine kirchenrechtliche Untersuchung gegen den Leiter der Kirchenprovinz einzuleiten.
Notwendig dafür sei, dass er die Meldung erhält, dass der Metropolit es unterlassen hat, zivile oder kirchenrechtliche Untersuchungen gegen einen Kleriker, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird, aufzunehmen. Metropolit der Kölner Kirchenprovinz ist der Kölner Erzbischof. Der dienstälteste Bischof in der Kölner Kirchenprovinz ist Bischof Felix Genn.