Mann soll mit Komplizen 60 Millionen US-Dollar veruntreut haben

Bischof von Eichstätt zeigt ehemaligen Mitarbeiter an

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hat gegen einen früheren Mitarbeiter der Finanzverwaltung des Bistums und eine weitere Person Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf: Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit.

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Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hat gegen einen früheren Mitarbeiter der Finanzverwaltung des Bistums und eine weitere Person Strafanzeige erstattet. Es bestehe der Verdacht rechtswidriger Praktiken bei der Vermögensanlage, teilte das Bistum am Montag mit. Weitere Angaben zu den Personen wurden nicht gemacht. Nach Informationen der Zeitung „Donaukurier“ soll es sich um einen früheren stellvertretenden Finanzdirektor und einen Geschäftspartner in den USA handeln.

Die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft München II bestätigte den Vorgang. Die beiden Beschuldigten befänden sich in Untersuchungshaft. Die Ermittler vermuten einen entstandenen Schaden im „mittleren zweistelligen Millionenbereich“.

Azeige wegen Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit

Ein Bistumssprecher ergänzte auf Anfrage, es gehe um „vermögensgefährdende, ungesichert gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt rund 60 Millionen US-Dollar“. Das sind umgerechnet etwa 48,2 Millionen Euro. Genau könne der Schaden noch nicht beziffert werden, weil es schwierig sei, die getätigten „komplizierten Anlagengeschäfte“ zu bewerten. Der frühere Finanzchef des Bistums, ein Geistlicher, sei mit der damaligen Situation „fachlich überfordert“ gewesen.

Erste Verdachtsmomente hätten sich im Mai 2017 ergeben, fügte der Sprecher hinzu. Damals sei erstmals ein fälliges Darlehen nicht zurückgezahlt worden. Zwei Monate später habe der Bischof dann eine Münchner Anwaltskanzlei mit der Anzeige beauftragt. Der Vorwurf laute auf Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Die zweite Anzeige richte sich gegen eine „als Projektentwickler im Immobilienbereich tätige Person“. Das Bistum erhoffe sich eine rückhaltlose Aufklärung und strafrechtliche Aufarbeitung.

„Fehlverhalten zu Ungunsten der Diözese“

Sinn und Notwendigkeit der Ende 2015 eingeleiteten Transparenzoffensive hätten sich „auf bedauerliche Weise“ bestätigt, so der Sprecher. Das „Fehlverhalten zu Ungunsten der Diözese“ sei nur durch die in diesem Rahmen eingeleiteten Maßnahmen aufgedeckt worden.

Das Bistum stellt derzeit seine Finanz- und Vermögensverwaltung um und will bis Ende Juni 2018 einen nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellten Jahresabschluss vorlegen. Dabei soll erstmals auch das Vermögen des Bistums offengelegt werden. An diesem Zeitplan habe sich nichts geändert, erklärte der Sprecher.

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