Gemeinsames Projekt mit dem Beauftragten der Bundesregierung

Bischofskonferenz will Regeln für Missbrauchsaufarbeitung aufstellen

Nach der im Herbst 2018 veröffentlichten MHG-Studie wollen die Deutsche Bischofskonferenz und die Bundesregierung regeln, wie die Bisümer den Missbrauch aufarbeiten sollen.

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Die katholische Deutsche Bischofskonferenz und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, wollen sich bis zum Herbst auf verbindliche Regeln einigen, nach denen die 27 katholischen Bistümer den Missbrauchsskandal aufarbeiten sollen. Das teilten die Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung mit. Rörig hatte sich am Dienstag in Berlin mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bischofskonferenz, dem Trierer Bischof Stephan Ackermann, getroffen.

Bis zum Herbst sollen einheitliche Kriterien unter anderem dafür erarbeitet werden, wie Betroffene an der Aufarbeitung beteiligt werden können und wie der Zugang zu den Kirchenarchiven und Akten organisiert wird. Darüber hatte es unter den Bischöfen unterschiedliche Auffassungen gegeben. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir unsere hochgesteckten Ziele für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im katholischen Bereich gemeinsam erreichen werden“, teilte Rörig mit.

 

MHG-Studie dokumentierte strukturellen Missbrauch

 

Auch Bischof Ackermann und die beim Gespräch anwesenden Vertreter von Bistümern und Orden waren laut Mitteilung zufrieden mit den Ergebnissen. Er sei dankbar, dass Rörig für die Bischöfe zu einem „wichtigen Ratgeber“ geworden sei, sagte Ackermann laut Mitteilung der Bischofskonferenz.

Im September 2018 hatte die Bischofskonferenz die sogenannte MHG-Studie vorgestellt, in der der strukturelle Missbrauch durch Priester und Ordensleute an Minderjährigen dokumentiert wird. Die Studie, die ein Wissenschaftler-Verbund aus Mannheim, Heidelberg und Gießen erstellt hat, ergab, dass zwischen 1946 und 2014 insgesamt 3.677 Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. 1.670 Kleriker sind der Taten beschuldigt.

 

„Spezifische Strukturmerkmale der Kirche“

 

Zudem attestierten die Autoren der katholischen Kirche „spezifische Strukturmerkmale“, die den Missbrauch begünstigt hätten. Ein „komplexes Zusammenspiel“ von sexueller Unreife und verleugneter homosexueller Neigung in einer teils offen homophoben Umgebung könne zudem Erklärung dafür sein, dass überwiegend Jungen Opfer von Missbrauch durch Kleriker wurden. Im Frühjahr 2019 hatte die Bischofskonferenz angekündigt, mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs bei der Aufarbeitung zusammenzuarbeiten.

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